Ihre Stimme für die Stärkung der sozialen Selbstverwaltung

Sozialwahl 2023 bei den Ersatzkassen

Logo: Sozialwahl 2023

Mitbestimmung bei wichtigen Entscheidungen zu Gesundheit und Rente

2023 ist ein Jahr der Sozialwahl. Über 51 Millionen Ersatzkassen- und Rentenversicherte hatten bis zum 31. Mai 2023 die Möglichkeit über die Zusammensetzung der zukünftigen Selbstverwaltungsgremien zu entscheiden. Konkret geht es bei den Sozialwahlen darum, wer bei der Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse und hkk - Handelskrankenkasse sowie der Deutschen Rentenversicherung Bund die grundsätzlichen Entscheidungen zur Zukunft von Gesundheit und Rente treffen wird.

Seit 70 Jahren ist die Sozialwahl ein fester Bestandteil unseres demokratischen Gemeinwesens und ermöglicht es den Versicherten ab dem 16. Lebensjahr bei den zentralen Fragen zu Gesundheit und Rente mitzuentscheiden. Gemessen an den Wahlbeteiligten ist die Sozialwahl neben der Bundestags- und Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland.

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Mit der diesjährigen Sozialwahl haben auch in Thüringen alle Wahlberechtigten die Möglichkeit, an den zentralen Weichenstellungen bei der zukünftigen Gesundheitsversorgung zu partizipieren und stärken mit ihrer Stimme gleichzeitig die soziale Selbstverwaltung."

Dr. Arnim Findeklee, Leiter der vdek-Landesvertretung in Thüringen.

Wie läuft die Sozialwahl ab?

Im April 2023 erhalten alle Wahlberechtigen ihre Wahlunterlagen automatisch per Post. Nachdem Sie ihre Stimme auf dem Wahlzettel kenntlich gemacht haben, stecken Sie den Stimmzettel in den roten Umschlag und schicken diesen bis zum 31. Mai portofrei wieder zurück.

Zusätzlich zur herkömmlichen Briefwahl besteht in einem Modellprojekt erstmals die Möglichkeit, die Stimme online abzugeben.  

Wer steht zur Wahl?

Hierzu finden Sie weitere Informationen auf der offiziellen Homepage der Sozialwahl 2023.

Wer darf wählen?

Wählen dürfen alle, die mindestens 16 Jahre alt sind und Beiträge bei der Deutschen Rentenversicherung Bund oder einer der folgenden fünf Ersatzkassen einzahlen oder eingezahlt haben:

  • TK
  • Barmer
  • DAK-Gesundheit
  • KKH
  • hkk

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der offiziellen Homepage der Sozialwahl 2023

Kurz erklärt: Was ist die soziale Selbstverwaltung?

In Deutschland zeichnet sich die soziale Selbstverwaltung dadurch aus, dass die Versicherten, aber auch die Rentnerinnen und Rentner eigenständig Einfluss auf ihre Angelegenheiten zu Gesundheit und Rente nehmen. Nicht der Staat, sondern sie selbst, durch gewählte Vertreterinnen und Vertreter, setzen sich für ihre Interessen ein. Somit sind die Sozialversicherungsträger sehr nah an den Menschen, welche die Beiträge der Versicherten verwalten und Leistungen dafür anbieten.

In Deutschland tritt die soziale Selbstverwaltung in Form der sogenannten Versichertenparlamente zusammen. Bei den Ersatzkassen sind dies die  Verwaltungsräte und die Mitgliederversammlung. Die Verwaltungsräte der Ersatzkassen werden dabei aus unterschiedlichen Listen von den Versicherten und Arbeitgebern gewählt. Dadurch erhalten diese alle sechs Jahre ihre demokratische Legitimation. Die daraus resultierenden Verwaltungsräte wählen unter anderem die Vorstände und entscheiden mit, wie die Beiträge der Versicherten verwendet werden. Dabei haben sie Einfluss darauf, wie sich das Versorgungsangebot für Versicherte gestaltet und entscheiden über neue Services für die Versicherten. Des Weiteren sind die Verwaltungsräte Mitglieder in Widerspruchsausschüssen, beschließen Satzungsleistungen oder verantworten wichtige Finanzentscheidungen. Aus diesen Verwaltungsräten heraus werden die Personen der Mitgliederversammlung gewählt, welche das zentrale Gremium der Selbstverwaltung der Ersatzkassengemeinschaft darstellt. Diese besteht aus 38 Vertreterinnen und Vertretern. Davon stammen 28 von der Versichertenseite und zehn von der Arbeitgeberseite. Die Mitglieder entscheiden darüber, wie sich der Verband politisch positioniert, wie er die Versorgung der Versicherten gestaltet und weiterentwickelt, aber auch welche Aufgaben und Dienstleistungen er durchführt.

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Durch eine hohe Beteiligung an der Sozialwahl haben auch die Wahlberechtigten in Thüringen die Chance, dass ihre Stimme weiterhin in den Versichertenparlamenten vertreten ist und somit ihre Interessen ausreichend Gehör finden. Aus diesem Grund möchten wir alle Wahlberechtigen in Thüringen dazu ermutigen, von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen, um dadurch die Selbstverwaltung mit einem starken Mandat auszustatten."

Dr. Arnim Findeklee, Leiter der vdek-Landesvertretung in Thüringen.