Branchenspezifischer Sicherheitsstandard (B3S) für gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherer

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat mit Bescheid vom 02.03.2023 die Eignung des „Branchenspezifischen Sicherheitsstandards für gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherer“ (B3S-GKV/PV) in der Version 1.3.28 festgestellt. Der vorliegende B3S-GKV/PV ist damit zur Gewährleistung der Anforderungen gemäß § 8a Abs. 1, 1a BSIG geeignet und kann von Betreibern kritischer Infrastrukturen des Sektors Finanz- und Versicherungswesen in der Branche der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung angewendet werden.

Die Veröffentlichung des Dokuments erfolgt gemäß Absprache im Branchenarbeitskreis Gesetzliche Krankenversicherungen (BAK GKV) des UP KRITIS durch den Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) als beteiligter Branchenverband.