Interview mit Cornelia Prüfer-Storcks

„Wir wollten nicht länger warten“

Foto von Cornelia Prüfer-Storcks, Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz in Hamburg, im Interview mit ersatzkasse magazin.

Für ein Patientenrechtegesetz hat sich die schwarz-gelbe Koalition bereits in ihrem Koalitionsvertrag 2009 ausgesprochen, nach wiederholter Ankündigung legte sie Mitte Januar 2012 einen entsprechenden Referentenentwurf vor. Zuvor aber wurden die zehn A-Länder aktiv: Mitte November 2011 legten sie unter der Federführung Hamburgs ein eigenes Eckpunktepapier vor. Im Interview mit ersatzkasse magazin. spricht Cornelia Prüfer-Storcks, Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz in Hamburg und federführend für das Eckpunktepapier, über die Forderungen aus den Ländern und darüber, wie der Versicherte zu einem mündigen Patienten wird.

Woher kommt diese Initiative der A-Länder zum Patientenrechtegesetz?

Es gibt drei Gründe: Zuallererst wollten wir nicht länger warten und vermeiden, dass das Patientenrechtegesetz den Weg der Pflegereform geht. Die Bundesregierung kündigt seit Monaten einen Entwurf für ein Patientenrechtegesetz an, aber es passierte lange nichts. Zweitens unternahmen die Länder wiederholt Vorstöße, um in der Gesundheitsministerkonferenz an der Entwicklung des Gesetzes beteiligt zu werden. Denn die Gesundheitsminister beziehungsweise die Länder sind es, die die reale Situation von Patienten aus der täglichen Praxis gut kennen. Und sie sind auch zuständig für viele der einschlägigen Gesetze, die vermutlich geändert werden müssten. Deshalb forderten wir unsere Beteiligung ein.

Und der dritte Grund?

Unsere Sorge ist, dass die Bundesregierung einen Entwurf vorlegt, der das kodifiziert, was die Rechtsprechung schon erbracht hat, aber nicht darüber hinaus geht. Wir brauchen aber ein eigenständiges Patientenrechtegesetz – neben einschlägigen Regelungen in den Fachgesetzen –, damit diese Rechte für den Patienten transparenter sind. Dieses Gesetz sollte auch eine Erweiterung der bereits vorhandenen Rechte darstellen. Wir meinen, dass es Zeit ist, diese Chance zu ergreifen und deutlich über das hinauszugehen, was die Gerichte inzwischen schon festgelegt haben. Man muss sich auch anderen Themen stellen.


Cornelia Prüfer-Storcks

Cornelia Prüfer-Storcks ist seit dem 23. März 2011 Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz in Hamburg. In der Gesundheitspolitik ist sie bereits seit 1998 tätig, darunter sechs Jahre lang als Staatssekretärin im Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie in Nordrhein-Westfalen. Zuletzt war die gelernte Journalistin Vorstandsmitglied der AOK Rheinland/Hamburg.


Zum Beispiel?

Nehmen wir das Thema Behandlungsfehler. Da geht es auf der einen Seite natürlich darum, den geschädigten Patienten die notwendige Unterstützung zukommen zu lassen, wie etwa durch die Bereitstellung eines Gutachtens des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung im laufenden Verfahren. Aber ich denke, es ist fast noch wichtiger, dazu beizutragen, dass Behandlungsfehler nach Möglichkeit erst gar nicht auftreten. Man sollte die Verfahren und Möglichkeiten verankern und verstärken, die zur Vermeidung von kritischen Situationen beitragen.

Was für Möglichkeiten kämen infrage?

Ich denke da beispielsweise an eine gewissermaßen andere Kultur unter Ärzten und Krankenhäusern, an einen anderen, offenen Umgang mit Fehlern. Daran, dass diejenigen, die Fehler melden, keine Nachteile haben. Im Gegenteil: Dass dieses Verhalten begrüßt wird. Für die Ärzte ist es letztendlich eine Unterstützung. Wir brauchen neben einer breiten Qualitätssicherung für die Patientinnen und Patienten mehr Information und Aufklärung, damit diese wirklich auf Augenhöhe mit den Ärzten über eine Behandlung entscheiden können.

Das ist Ihrer Meinung nach derzeit nicht der Fall?

Nehmen wir das Problem der IGeL-Leistungen: Hier werden Patienten in der Praxis regelrecht überfahren. Es wird ihnen suggeriert, dass Behandlungen oder Untersuchungen, die sie dringend bräuchten, von der Kasse nicht bezahlt werden. In Wahrheit sind das aber Verfahren, die beispielsweise nach Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses nicht notwendig sind und deshalb nicht finanziert werden. Das kann der Patient aber schlecht beurteilen. Wir möchten, dass er zumindest umfassend aufgeklärt wird, auch über die Frage, warum eine Behandlung nicht zum Leistungskatalog gehört, sowie über die Risiken der Behandlung. Wichtig ist, dass er ausreichend Zeit hat, sich zu informieren. Erst dann sollte er sich entscheiden müssen.

Welche Notwendigkeiten sehen Sie im stationären Bereich?

Beispielsweise muss auch hier der Patient umfassend aufgeklärt werden über Risiken und Erfolgsaussichten einer Behandlung. Und zwar von einem Arzt, der so qualifiziert ist, dass er diesen Eingriff selbst vornehmen könnte. Dazu gehört auch, dass alles dokumentiert wird, die Aufklärung ebenso wie die Behandlung, und dass dies im Nachhinein nicht mehr verändert werden kann. Dass bestimmte Dokumentationen verändert wurden, hat häufig zu Problemen in Behandlungsfehler-Prozessen geführt. Und wenn doch etwas geändert wurde, haben wir automatisch eine Beweislastumkehr. Das muss geregelt werden.

Ist es denn heute der Normalfall, dass die Beweislast so schwierig ist?

Zunächst möchte ich betonen, dass Behandlungsfehler immer noch die Ausnahme und nicht die Regel sind. Aber es ist für den einzelnen Betroffenen eine tragische Ausnahme. Und dann gibt es immer wieder Fälle, da ist zwar offensichtlich, dass ein Behandlungsfehler passiert ist, aber die Kausalität zwischen Fehler und Schaden kann nicht restlos nachgewiesen werden. Deshalb gibt es dann auch keine Entschädigung für den Patienten. Für solche Fälle wollen wir einen Härtefallfonds, wie es ihn in Österreich beispielsweise schon gibt.

Wie soll dieser Härtefallfonds aussehen?

Es handelt sich im Grunde um einen solidarischen Ausgleich eines gewissen Risikos in der medizinischen Behandlung. Die Versicherer der Ärzte zahlen ein, ebenso wie Versicherte und Patienten über ihre Steuern, Beiträge und Zuzahlungen im Krankenhaus. Letzten Endes wird der Fonds also von allen gemeinsam solidarisch finanziert. Betroffene Patienten können ihn dann in Anspruch nehmen, wenn der Beweis eines offensichtlichen Behandlungsfehlers nicht geführt werden kann. Der Fonds kann zudem in Einzelfällen während der Einklagung von Behandlungsfehlern zum Tragen kommen.

Von wie vielen Prozessen zu Behandlungsfehlern sprechen wir?

Derzeit haben wir bundesweit etwa 9.000 Verfahren, die in der ersten Instanz vor Gericht anhängig sind. Aber wir haben natürlich mehr Verfahren, die nicht in ein Gerichtsverfahren münden, zum Beispiel bei den Schlichtungsstellen der Ärztekammern. Die Kassen beziffern die Zahl insgesamt mit etwa 20.000 Fällen im Jahr.

Befürchten Sie, dass es bei entsprechender Unterstützung möglicherweise eine Flut an Prozessen und Gutachten geben wird?

Die Erfahrungen sprechen dagegen. Patienten zetteln Gutachten und Prozesse nicht leichtfertig an. Häufig ist den Patienten auch nicht die Entschädigung das Wichtigste, sondern dass der Arzt seinen Fehler zugibt und sich entschuldigt. Daher bin ich recht sicher, dass die Möglichkeit nicht missbraucht wird.

Im stationären Bereich werden neue Behandlungsmethoden ungeprüft angewendet, deren Wirksamkeit durch den Gemeinsamen Bundesausschuss noch nicht nachgewiesen ist. Muss der Patient hier mehr geschützt werden?

Im stationären Bereich haben wir den Verbotsvorbehalt, nach dem eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode angewendet werden kann, solange sie nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Man sollte sich hier zu einem neuen System durchringen und neue Methoden zunächst in Zentren mit höchster Expertise und hohen Fallzahlen erproben. Damit soll sichergestellt werden, dass solche Methoden nur dann angewendet werden, wenn sie hinreichend untersucht und in ihrer Wirksamkeit und Unbedenklichkeit bestätigt wurden.

Sie fordern außerdem, dass Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss in Verfahrensfragen stärker berücksichtigt werden. Wie lässt sich ausschließen, dass hier singuläre Interessen vertreten werden?

Die Vertreter der Patientenorganisationen müssen sich zu allen Fragen verhalten und entsprechend informiert sein, was der Befürchtung entgegensteht, dass sie nur Einzelinteressen vertreten. Es geht ja darum, Verfahren insgesamt zu bewerten und die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung verantwortungsbewusst einzusetzen. Dem müssen sich alle Vertreter verpflichtet fühlen.

Akteneinsicht, stärkere Dokumentationspflichten, das Recht auf Zweitmeinung und unabhängige Gutachten – ein Auszug Ihrer Forderungen. Wie lässt sich das alles finanzieren?

Die meisten unserer geforderten Maßnahmen kosten kein zusätzliches Geld. Für die anderen gilt: Bei über 180 Milliarden Euro, die wir jedes Jahr für die gesundheitliche Versorgung von Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeben, bin ich sicher, dass wir für Patientenrechte genügend Geld im System haben. Wir geben so viel Geld für unnütze Dinge aus, da wäre es sinnvoller, in Aufklärung zu investieren. Das spart dann vielleicht auch Geld.

Was glauben Sie, wie geht es jetzt weiter?

Die Länder haben sehr detailliert ihre Vorstellungen auf den Tisch gelegt und damit den Maßstab definiert, nach dem sie sich einen Gesetzentwurf der Bundesregierung im Bundesrat ansehen und möglicherweise auch verändern würden. Würde die Bundesregierung unsere Position von vorneherein berücksichtigen, könnten wir uns Änderungsanträge später im Verfahren sparen.

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