vdek-Mitgliederversammlung

Positionspapier zu Patientenrechten

Das Ziel ist edel, doch die Umsetzung ließ auf sich warten. Erst jetzt liegt der bereits des Öfteren angekündigte Referentenentwurf für ein Patientenrechtegesetz vor. So lange wollte die Mitgliederversammlung des vdek nicht warten. In ihrer Sitzung im Dezember 2011 verabschiedete das höchste Selbstverwaltungsorgan eine eigene Position. Damit nutzte das Gremium die Chance, in der Diskussion um Patientenrechte Akzente zu setzen.

Die vorliegenden Eckpunkte von Justiz- und Gesundheitsministerium sowie dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung lieferten eine gute Grundlage, so die Meinung der Delegierten. Diese sei aber ausbaufähig. So solle erwogen werden, ob die bestehenden Meldeverpflichtungen der Leistungserbringer bei Verdacht auf Mängel oder unerwünschten Ereignissen nicht mit Sanktionen verknüpft werden sollten, damit diese Vorgaben mit Leben gefüllt werden. Daneben bräuchten die zuständigen Kammern mehr Rechte, um auf die Einhaltung der Berufspflichten der Heilberufler hinzuwirken. Dies sei aktiver Patientenschutz. Dem Patientenschutz diene maßgeblich auch eine gute Versorgung. Hier mahnen die Ersatzkassen Verbesserungen an. Neben einem verpflichtenden Beschwerdemanagement sollte in allen relevanten Bereichen des Gesundheitswesens eine systematische Feedback-Kultur gepflegt werden. Dies diene nicht nur der Qualitätssicherung, sondern helfe, das Gesundheitswesen konsequent an den Bedürfnissen der Versicherten und Patienten auszurichten. Darüber hinaus sei die Informationslage zu verbessern. Versicherte wie Patienten bräuchten umfassende Einblicke in die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität des Leistungsangebotes. Auch sollte die Nutzenbewertung von Arzneimitteln konsequent an relevanten therapeutischen Endpunkten wie der Überlebenszeit oder der Lebensqualität ausgerichtet werden und über längere Zeiträume erfolgen. Für langlebige Medizinprodukte seien Register erforderlich, damit man gute Produkte und gute Behandler identifizieren kann. Diese Maßnahmen könnten die Informationen liefern, die ein mündiger Patient braucht, um souveräne Entscheidungen zu treffen.

Transparenz über Rechte und Pflichten

Mit der Bündelung der in den verschiedenen Gesetzen, Berufsordnungen und Verträgen zersplitterten Gesetzgebung in einem Patientenrechtegesetz verfolgt der Gesetzgeber ein ähnlich gelagertes Anliegen: Transparenz über geltendes Recht soll helfen, die Rechte der Patienten besser durchzusetzen. Doch der Weg birgt auch Risiken. Insbesondere die Kodifizierung des über Jahrzehnte gewachsenen Richterrechts im Bereich des Haftungsrechts ist eine besondere Herausforderung. Es darf nicht passieren, dass bei diesem Versuch die Patientenrechte im Ergebnis geschwächt werden. Im Gegenteil: Meint es der Gesetzgeber ernst mit der Stärkung der Patientenrechte, dann wird er das Gesetz von einer Öffentlichkeitsarbeit begleiten lassen, die in verständlicher Form die notwendige Übersicht über Rechte und Pflichten schafft. Dies dient nicht nur den Patienten, sondern hilft auch den Behandlern. 

Nicht zuletzt wird die Bedeutung der Selbsthilfe im Gesundheitswesen unterstrichen. Diese müsse weiterhin angemessene Unterstützung erfahren und zwar auch durch die anderen Sozialleistungsträger, die private Krankenversicherung und die öffentliche Hand. Die Ersatzkassen förderten im vergangenen Jahr Selbsthilfeorganisationen und -gruppen mit insgesamt 14 Millionen Euro.

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