Organspende

Ersatzkassen begrüßen Neuregelung

Der Bundestag hat im Mai 2012 einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Organspende verabschiedet. Ziel ist, die Spendenbereitschaft in der Bevölkerung durch gezielte Kommunikationsmaßnahmen zu erhöhen – und gleichzeitig keinen Entscheidungszwang für oder gegen die Organspende auszuüben.

Das Gesetz sieht die regelmäßige Information aller Bürger zur Organspende vor. Hier kommen die Krankenkassen ins Spiel: Sie werden verpflichtet, alle Versicherten ab 16 Jahren regelmäßig diesbezüglich anzuschreiben und ergebnisoffen zu informieren. Die Ersatzkassengemeinschaft ist sich einig, dass die Neuregelung ein Schritt in die richtige Richtung ist. „Wir begrüßen ausdrücklich das Ziel des Gesetzes, die Aufklärung über Organspenden zu intensivieren“, sagt Thorsten Jakob von der Pressestelle der BARMER GEK. „Der Mangel an Informationen ist offenbar ein wesentlicher Grund für die Zurückhaltung vieler Menschen, ihre Organspendebereitschaft zu erklären und zu dokumentieren.“

Auch bei der KKH-Allianz sei die Neuregelung ein wichtiges Thema, sagt Barbara Engelen von der Pressestelle: „Maßnahmen, die zu einer Verbesserung der Situation zur Organspende in Deutschland beitragen, werden ausdrücklich begrüßt.“ Dirk Vollmer, Leiter des Unternehmensbereiches Organisation, Revision, Selbstverwaltung bei der hkk, findet gut, „dass der Gesetzgeber die bewusste Auseinandersetzung der Bevölkerung mit dem Thema Organspende fördert, um so die Spendenbereitschaft zu erhöhen. Positiv zu bewerten sind auch die Regelungen zur besseren finanziellen Absicherung der Lebendspender.“

Versicherte werden oft bereits informiert

Viele Kassen informieren bereits umfangreich über das Thema, etwa auf ihren Webseiten oder in ihren Mitgliedermagazinen. Versicherte können ihre Spendenbereitschaft – oder ihre Nichteinwilligung – auf einem Organspendeausweis dokumentieren. Diese Möglichkeit bleibt auch weiterhin bestehen. Darüber hinaus erteilt das Gesetz der gematik den Auftrag, eine datenschutzrechtlich sichere Möglichkeit zu schaffen, wie die Versicherten ihre Erklärung auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) dokumentieren können.

Birgit Riegel, Pressesprecherin der HEK, erläutert: „In jedem Fall ist es gut, dass auch der Gesetzgeber Maßnahmen zur Verbesserung der Spendenbereitschaft von Organen ergreift. Allerdings bedarf es noch weitergehender Maßnahmen zur Umsetzung der vorgeschlagenen Regelungen in die Praxis. Eine Informationspflicht zur Organspende durch die Krankenkassen ist gut, aber meist schon gelebte Praxis.“

Breite Zustimmung in der Bevölkerung

Nicht nur die Einigkeit in den Bundestagsfraktionen zeige, dass das Thema Organspende von einer breiten Basis der Bevölkerung getragen werde, meint Michaela Hombrecher von der Pressestelle der Techniker Krankenkasse: „Eine Forsa-Umfrage der TK zeigt, dass vier von zehn Befragten die vorgesehene Entscheidungslösung befürworten.“

Auch bei der DAK-Gesundheit wurde im März 2012 eine repräsentative Forsa-Umfrage in Auftrag gegeben. 70 Prozent der Befragten waren grundsätzlich damit einverstanden, dass man ihnen nach ihrem Tod Organe entnimmt. Dieter Carius, Gruppenleiter für Produktmanagement der DAK-Gesundheit, sieht dennoch Handlungsbedarf im Sinne des Gesetzentwurfs: „Die Ergebnisse unserer aktuellen Forsa-Umfrage machen deutlich, dass sehr viele Menschen offen für das Thema sind. Es ist aber noch eine weitere umfassende Aufklärung erforderlich, damit die grundsätzliche Bereitschaft auch in einem Spenderausweis konkret wird.“


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