Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz

Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz: Ineffiziente Strukturen auflösen

Das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) sollte konsequent genutzt werden, um eine effiziente Struktur klinischer Krebsregister in Deutschland zu etablieren. Nur dann kann es gelingen, Transparenz in die Versorgungspraxis zu bekommen.

Wirksame Strategien zur Prävention, zur Früherkennung und erfolgreichen Behandlung von Krebs sind angesichts der sehr hohen Prävalenz gefragt. Mit dem Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz will die Bundesregierung jetzt zwei prioritäre Ziele des Nationalen Krebsplans gesetzlich verankern: Zum einen sollen organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme für Gebärmutterhals- und Darmkrebs etabliert werden, zum anderen ist die flächendeckende Einrichtung klinischer Krebsregister geplant. Beide Maßnahmen sind auf jeden Fall zu begrüßen. Gut ist, dass der Gesetzgeber die konkrete Ausgestaltung der Programme in die Hand des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) gelegt hat. Dieser wird mit Blick auf die unterschiedlichen Zielgruppen und das abweichende Inanspruchnahmeverhalten sachgerechte Lösungen finden.

Auch die Verpflichtung der Länder zur Einrichtung klinischer Krebsregister ist eine gute und wichtige Maßnahme. Die klinischen Krebsregister sind äußert wertvoll im Hinblick auf die Qualitätssicherung. Allerdings hat sich die Bundesregierung hier an der bestehenden, äußerst heterogenen Landschaft der klinischen Krebsregister orientiert. Das ist bedauerlich, denn damit hat sie die Chance verspielt, eine zügige Neuaufstellung dieser Register unter Qualitäts- und Effizienzgesichtspunkten vorzunehmen.

Eine Datenannahmestelle bundesweit

Es reicht ein klinisches Krebsregister pro Bundesland aus, um die im Gesetz vorgesehenen Aufgaben zu erfüllen. Mithilfe dieses Registers können auch landesbezogene Informationen zur Krebsversorgung generiert werden. Daneben sorgen straffe Strukturen dafür, dass Informationsverluste und Fehler an den Schnittstellen minimiert werden. Um zu vermeiden, dass die Daten eines Patienten in mehreren Krebsregistern erfasst werden, schlägt der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) vor, dass nur eine deutschlandweite Datenannahmestelle die Daten pseudonymisiert und zusammenführt, um dann die entsprechenden Daten an die klinischen Krebsregister in den Ländern weiterzuleiten. Damit wären die Voraussetzungen für eine einheitliche Datenaufbereitung mit hoher Aussagekraft über die konkrete Behandlungsrealität geschaffen.

Vor diesem Hintergrund erscheint der im Gesetzentwurf vorgesehene fünfjährige Übergangszeitraum, in dem die Krankenkassen auch diejenigen Register finanziell fördern sollen, die überhaupt nicht die entsprechenden Kriterien erfüllen, nicht sachgerecht. Das birgt die Gefahr, dass ineffiziente Strukturen zementiert werden. Auch wäre es adäquat, dass sich die private Krankenversicherung (PKV) und Beihilfe an der finanziellen Förderung beteiligen, schließlich macht der Krebs nicht an der Grenze zur PKV halt.

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