Nationaler Krebsplan

Die Bundesregierung sagt dem Krebs den Kampf an

Grafik zum Nationalen Krebsplan: Krebsfrüherkennung, Krebsregister, medikamentöse Behandlung, Infomaterial

Der Nationale Krebsplan ist im Juni 2008 initiiert worden. Nun greift die Bundesregierung mit dem Krebsfrüherkennungs- und –registergesetz zwei der vier wesentlichen Handlungsfelder aus dem Krebsplan gesetzgeberisch auf. Das Bundesgesundheitsministerium zu Hintergründen und Handlungsbedarf.

Ende August 2012 hat das Bundeskabinett den von mir vorgelegten „Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister“ – kurz: Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz – beschlossen. Damit greift die Bundesregierung zwei zentrale Bereiche des Nationalen Krebsplans auf, in denen gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Warum machen wir das? Und warum brauchen wir den Nationalen Krebsplan?

Krebs kann jeden treffen. Die Zahl der Krebsneuerkrankungen pro Jahr steigt stetig und lag nach aktuellen Schätzungen des Robert Koch-Institutes 2008 bei rund 470.000 Neuerkrankungen. Das Risiko, an Krebs zu erkranken, nimmt mit höherem Alter zu. Daher ist künftig mit einem weiteren Anstieg zu rechnen. Obwohl dank großer Fortschritte in Früherkennung, Diagnostik, Therapie und Nachsorge von Krebserkrankungen die Überlebenschancen Betroffener deutlich verbessert werden konnten, ist die absolute Zahl jährlicher Krebssterbefälle während der letzten 30 Jahre gestiegen. Krebs ist mit jährlich mehr als 218.000 Todesfällen die zweithäufigste Todesursache in Deutschland. Heute ist jeder vierte Todesfall auf eine Krebserkrankung zurückzuführen.


In einer gemeinsamen Erklärung zur gesundheitspolitischen Umsetzung des Nationalen Krebsplans haben sich das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), die Spitzenorganisationen und das Vorsitzland der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder am 8. Februar 2012 darauf verständigt (und durch einen Beschluss der 85. GMK der Länder am 28. Juni 2012 bestätigt), den gesundheitspolitischen Umsetzungsprozess gemeinsam voranzutreiben und in den jeweils vereinbarten Bereichen eigenverantwortlich umzusetzen.

Beteiligt an dem Umsetzungsprozess sind das BMG, die Deutsche Krebsgesellschaft, die Deutsche Krebshilfe, die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren, die GMK, der Gemeinsame Bundesausschuss, der GKV-Spitzenverband, der Verband der privaten Krankenversicherung, die Bundesärztekammer, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Vertretung der Patientenorganisationen auf Bundesebene.


Die möglichst effektive Bekämpfung der Krankheit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und Herausforderung. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Gesundheit gemeinsam mit der Deutschen Krebsgesellschaft, der Deutschen Krebshilfe und der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren im Juni 2008 den Nationalen Krebsplan initiiert. Es handelt sich um ein Kooperationsprogramm, an dem sich Länder, Krankenkassen, Rentenversicherung, Leistungserbringer, Wissenschaft und Patientenverbände – mehr als 20 Organisationen und 100 Fachexperten – beteiligen. Ziel ist ein aufeinander abgestimmtes und zielorientiertes Handeln bei der Bekämpfung von Krebs. Im Nationalen Krebsplan wurden vier vorrangige Handlungsfelder festgelegt.

Wesentliche Handlungsfelder

Erstens: Die Krebsfrüherkennung soll weiterentwickelt werden. Künftig soll besser über Nutzen und Risiken der Krebsfrüherkennung informiert, die informierte Entscheidung zur Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen gesteigert und die bestehende Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs und von Darmkrebs durch Einladungsverfahren, Qualitätssicherung und Erfolgskontrollen wirksamer gemacht werden. Hier setzt der eingangs genannte Gesetzentwurf an.

Zweitens: Die onkologischen Versorgungsstrukturen und die Qualitätssicherung sollen weiter verbessert werden. Eine aussagekräftige Qualitätsberichterstattung über die Versorgung von Krebskranken soll durch den Ausbau sogenannter klinischer Krebsregister sichergestellt werden. Auch das ist Inhalt des aktuellen Gesetzentwurfes.

Drittens: Eine effiziente onkologische Behandlung soll sichergestellt werden. Alle Krebskranken sollen schnell Zugang zu einer Therapie nach dem aktuellen Stand der Forschung erhalten. Schwerpunkt ist zunächst die medikamentöse Therapie.

Viertens: Die Patientenorientierung soll weiter gestärkt werden. Allen Krebskranken sowie ihren Angehörigen sollen qualitätsgesicherte Informations-, Beratungs- und Hilfsangebote zur Verfügung stehen, um ihre Kompetenzen sowie Entscheidungsfähigkeit in Bezug auf medizinische Maßnahmen zu unterstützen. Hierzu gehört auch eine verbesserte Kommunikation zwischen ärztlich oder pflegerisch Tätigen und Krebskranken.

In den Gremien des Nationalen Krebsplans wurden inzwischen für die meisten Ziele lösungsorientierte Maßnahmen und entsprechende Umsetzungsempfehlungen erarbeitet und abgestimmt. Inzwischen liegen rund 100 Empfehlungen vor, die von den maßgeblichen Akteuren eigenverantwortlich umgesetzt werden sollen. Zudem hat das Bundesgesundheitsministerium 2011 einen Förderschwerpunkt „Forschung im Nationalen Krebsplan“ eingerichtet. Im Frühjahr 2012 wurde mit der Förderung von 13 Projekten begonnen.

Mit dem gerade vorgelegten Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz haben wir eine weitere wichtige Etappe geschafft und zwei der vier genannten Schwerpunkte aufgegriffen. Was verbirgt sich genau dahinter? Künftig soll der zuständige Gemeinsame Bundesausschuss die bestehende Früherkennung für Gebärmutterhalskrebs und für Darmkrebs in organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme mit einem persönlichen Einladungswesen sowie durchgängiger Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle überführen. Hierbei sind die jeweiligen Europäischen Leitlinien zur Qualitätssicherung der Gebärmutterhals- bzw. der Darmkrebsfrüherkennung zu berücksichtigen. Es werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass das Krebsfrüherkennungsangebot mit einer höheren Wirksamkeit, Qualität und Sicherheit durchgeführt und von mehr Menschen – unter Beachtung ihrer Autonomie und ihrer Entscheidungsfreiheit – in Anspruch genommen wird.

Darstellung der Versorgungsqualität

Zweiter Schwerpunkt des Gesetzentwurfs sind die Regelungen zu einem flächendeckenden Ausbau klinischer Krebsregister. Zu deren Aufgaben gehören insbesondere die möglichst vollzählige Erfassung der Daten über das Auftreten, die Behandlung und den Verlauf onkologischer Erkrankungen in der ambulanten und stationären Versorgung. Das im Entwurf festgelegte Aufgabenprofil umfasst zudem vor allem die Auswertung der klinischen Daten, die Rückmeldung der Ergebnisse an die Leistungserbringer, die Förderung ihrer interdisziplinären Zusammenarbeit sowie die Lieferung von Informationen zur Darstellung der Qualität medizinischer Leistungen in der onkologischen Versorgung.

Weitere Fortschritte in der Krebsbekämpfung werden von der erfolgreichen Umsetzung des Gesetzes maßgeblich beeinflusst werden. Der Erfolg der Gesamtinitiative wird davon abhängen, ob alle Kooperationspartner den Nationalen Krebsplan weiter mit Leben erfüllen. Die Bekämpfung von Krebs als Volkskrankheit wird nur gemeinsam gelingen.


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