Sozialwahlen

Mehr Wahlen, mehr Transparenz, mehr Rechte!

Grafik: Schreibtisch mit symbolischen Elementen zur Sozialwahl, z. B. Sozialwahlbrief, Bildschirm mit aufgerufener Sozialwahl-Seite

Gemeinsam mit seinem Stellvertreter Klaus Kirschner hat der Bundesbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen, Gerald Weiß, im September 2012 den Schlussbericht zu den Sozialwahlen 2011 veröffentlicht. Wo gibt es Reformbedarf, was sollte verbessert werden?

Wir treten für eine Stärkung der Selbstverwaltung ein. Diesem Zweck dienen Vorschläge für ein neues Wahlrecht, für eine verbesserte Transparenz und für eine Rückübertragung von Kompetenzen auf die Selbstverwaltung. Bei den Ersatzkassen finden traditionell Urwahlen statt. 2011 haben auf der Versichertenseite fünf von sechs Ersatzkassen gewählt. Insofern dürften unsere Vorschläge zur Durchsetzung des Wahlprinzips bei den Ersatzkassen keine größeren Bedenken hervorrufen. Nach allen Erfahrungen darf man davon ausgehen, dass das von uns vorgeschlagene Modell der „strukturierten Persönlichkeitswahl“ auf der Versichertenseite der Ersatzkassen keine Anwendung finden wird, weil sich immer mindestens zwei Vorschlagslisten finden werden. Die von uns vorgeschlagene Festlegung einer Mindestanzahl von Kandidatinnen und Kandidaten auf den Vorschlagslisten wäre aber auch für die Mitglieder des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) neu.

Die Selbstverwaltung sollte folgende Kompetenzen erhalten:

  • Unter Berücksichtigung des Morbi-RSA sollten die einzelnen Krankenkassen ihre Beitragssätze künftig wieder selbst festlegen können. Dies wäre die Rückkehr zur vollen Finanzautonomie.
  • Wo es nicht bereits selbstverständlich ist, sollten die Krankenkassenvorstände verpflichtet werden, ihren Verwaltungsräten regelmäßig über Behandlungsfehler und Maßnahmen zur Unterstützung der hiervon betroffenen Versicherten zu berichten.

Um die Transparenz zu erhöhen, schlagen wir vor:

  • Einführung eines ordentlichen Verfahrens für das Aufstellen der Vorschlagslisten.
  • Für ausscheidende Mitglieder nachrückende Personen sollten von den Vorschlagslisten kommen.
  • Zumindest auf der Homepage des Versicherungsträgers sollte über die Mitglieder der Selbstverwaltung und die Gremienarbeit informiert werden.
  • Kandidaten sollten nur dann zugelassen und auf der Homepage der Kasse veröffentlicht werden, wenn über sie ein Minimum an Informationen besteht.
  • Große Versicherungsträger sollten überlegen, ob Web-TV ein geeignetes Mittel sein könnte, um über die Sitzungen des Verwaltungsrates zu informieren.

Daneben treten wir für eine Halbierung der bisher notwendigen Anzahl von Unterstützerschriften auf der Versichertenseite sowie für eine drastische Reduzierung der Unterschriften auf der Arbeitgeberseite ein. Allen antretenden Organisationen sollte das Recht eingeräumt werden, ihrer Listenbezeichnung den Namen des Versicherungsträgers beizufügen.

Verpflichtende Frauenquote

Der Frauenanteil auf der Versichertenseite der Ersatzkassen ist erfreulich hoch. In anderen Zweigen der Sozialversicherung sieht dies deutlich schlechter aus. Deshalb plädieren wir für die Einführung einer Frauenquote bei der Aufstellung von Vorschlagslisten. Zunächst sollte der Wahlausschuss den Frauenanteil an den Wahlberechtigten feststellen. Daraufhin sollte er diesen Frauenanteil als verpflichtende Quote für die Vorschlagslisten festlegen. Die Aufstellung sollte im Reißverschlussverfahren erfolgen. Allerdings sollte die verpflichtende Quote aus verfassungsrechtlichen Gründen die 45 Prozent nicht überschreiten. Eine freiwillige Überschreitung sollte natürlich möglich sein.

Ginge es nach uns, bliebe das aktive Wahlrecht auf die Mitglieder beschränkt. Zugleich treten wir dafür ein, den Mitgliedern das aktive Wahlrecht weltweit einzuräumen. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, sollte künftig die Vermischung von Geschäftsinteressen und Interessen der Krankenkasse nicht mehr möglich sein. Im Grundsatz sollten künftig in der Selbstverwaltung keine Leistungsanbieter vertreten sein, abgesehen von bestimmten Ausnahmen.

Für die Mitglieder der Verwaltungsräte benötigen wir klarere Freistellungsregeln. Dies sollte für die Zeit der Sitzungen, einschließlich der Fahrzeiten und der erforderlichen Vorbesprechungen gelten. Daneben sollte ein Freistellungsanspruch zur Teilnahme an zertifizierten Weiterbildungsmaßnahmen für fünf Tage pro Jahr gelten.

Seit Jahren wird über die Möglichkeit von Online-Wahlen bei den Sozialwahlen diskutiert. Wir appellieren an den Gesetzgeber, die Tür hierfür aufzustoßen. Die Online-Wahl sollte die Papierwahl ergänzen. Dies könnte zusätzliche Wahlberechtigte zur Teilnahme motivieren und zugleich Portokosten einsparen.


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