Hospiz- und Palliativversorgung

Keine Angst vorm Sterben!

Grafik: Kranker liegt im Bett, Bild über dem Bett, Nachttisch mit einem eingerahmten Foto darauf, eine Krankenschwester betreut den Mann

Die Themen Sterben und Tod sind allgegenwärtig und eng mit Empfindungen wie Angst und Schmerz verbunden. Doch für die letzte Lebensphase gibt es verschiedene palliativpflegerische und -medizinische Versorgungsangebote und -strukturen, auf die ein gesetzlicher Anspruch besteht.

Palliativversorgung hat in den letzten Jahren gesellschaftlich und gesundheitspolitisch international und national an Bedeutung gewonnen. So hat im Jahr 2002 die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Palliativversorgung definiert (s. Box). Die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland, die der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) mit unterzeichnet hat, wurde 2011 verabschiedet.

Es gibt in Deutschland inzwischen im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern Versorgungsstrukturen, die eine Vielzahl von Angeboten offerieren, um in der letzten Lebensphase keine Angst und keinen Schmerz verspüren zu müssen. Welches Angebot im Einzelfall angemessen ist, um sich friedvoll vom Leben zu verabschieden, richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen in Abstimmung mit den ihnen nahe stehenden Menschen.

Die Versorgung in einem stationären Hospiz erfolgt ohne finanziellen Eigenanteil des Versicherten. Die Krankenkassen tragen unter Anrechnung des Leistungsanspruchs aus der Pflegeversicherung die zuschussfähigen Kosten der Leistungserbringung zu 90 Prozent bei Erwachsenen und 95 Prozent bei Kindern. Den Differenzbetrag trägt das Hospiz als Eigenanteil. Welche Kosten bezuschusst werden, wird als Tagessatz mit jedem Hospizträger vereinbart. Die Höhe des Tagessatzes ist von regionalen und lokalen betriebswirtschaftlichen Faktoren abhängig und ist deshalb von Hospiz zu Hospiz unterschiedlich. Der Tagessatz deckt alle vom Hospiz durchgeführten hospizlichen Leistungen, Aufwendungen der Betriebsführung und nicht durch öffentliche Förderung gedeckte Investitionskosten ab.

Aktuell haben bundesweit ca. 200 stationäre Hospize (davon ca. zehn Kinderhospize) einen Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Im Hospiz erhält der Sterbende in der letzten ihm verbleibenden Lebenszeit eine würdevolle und ganzheitliche palliative Versorgung.

Förderung ambulanter Hospizdienste

Eine hospizliche Sterbebegleitung zu Hause ist durch einen ambulanten Hospizdienst möglich, sofern Krankenhausbehandlung oder stationäre Hospizversorgung nicht erforderlich sind. Die Arbeit ambulanter Hospizdienste ist stark durch ehrenamtliche Kräfte geprägt, die Sterbebegleitung und Betreuung der Angehörigen leisten. Die Krankenkassen fördern die Dienste jährlich auf Antrag mit einem Zuschuss zu den Personalkosten für die hauptberuflich tätigen Fachkräfte, welche die Arbeit der Ehrenamtlichen koordinieren und sie schulen. Übrige Aufwendungen werden durch Spenden finanziert. Ambulante Hospizdienste haben im Jahr 2012 33.228 Mal Sterbebegleitung bundesweit durchgeführt. Die Ersatzkassen förderten ca. 800 Dienste mit rund 14,6 Millionen Euro bei einem Gesamtvolumen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von rund 40,1 Millionen Euro.

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung

Seit dem 1. Juli 2007 besteht nach § 37b SGB V ein gesetzlicher Leistungsanspruch auf die sogenannte spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Diese wird dem Wunsch der Menschen gerecht, in Würde und möglichst in der eigenen Häuslichkeit sterben zu können. Anspruch haben Erwachsene gleichermaßen wie Kinder und Jugendliche, die an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und so weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden, dass dadurch die Lebenserwartung auf Tage, Wochen und Monate begrenzt ist und sie eine besonders aufwändige palliativpflegerische und -medizinische Versorgung durch speziell qualifiziertes Personal benötigen. Die neue Leistung soll durch ein multiprofessionelles Palliative-Care-Team (PCT), auch SAPV-Team genannt, erbracht werden. Dieses soll sowohl mit der Versorgungsstruktur im regionalen Gesundheitssystem vernetzt sein als auch eine koordinierende Aufgabe übernehmen. Derzeit bestehen bundesweit ca. 170 Verträge mit SAPV-Teams als Leistungserbringer und ca. 15 Verträge mit SAPV-Teams, die konzeptionell und qualifiziert speziell zur Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Kindern und Jugendlichen aufgestellt sind. Im Jahr 2012 wurden von der GKV für Leistungen um die SAPV rund 159 Millionen Euro ausgegeben. Hierin sind palliativärztliche und -pflegerische Leistungsanteile, Ausgaben für Heil- und Hilfsmittel und Arzneimittel berücksichtigt.

Sofern eine Krankenhausbehandlung notwendig wird, ist eine stationäre palliative Versorgung auf einer Palliativstation möglich. Diese ist auf Menschen mit einer nicht heilbaren, tödlich verlaufenden und weit fortgeschrittenen Krankheit spezialisiert.

Neben der hospizlichen Begleitung durch ambulante Hospizdienste erfolgt eine ambulante allgemeine palliative Grundversorgung durch Hausärzte, solange kein Bedarf an SAPV vorhanden ist. Die gesetzlichen Krankenkassen stellen seit 2013 jährlich zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von rund 125 Millionen Euro zur Förderung der palliativmedizinischen Versorgung im hausärztlichen Bereich zur Verfügung. Selbstbestimmung des Sterbenden Die Entscheidung, welches der beschriebenen Versorgungsangebote der Sterbenskranke auf seinem letzten Lebensweg in Anspruch nehmen möchte, um in Ruhe Abschied vom Leben nehmen zu können, obliegt ihm selbst unter Einbindung ihm nahe stehender Menschen. Seine Entscheidung ist zu respektieren und sein individueller Bedarf zu berücksichtigen.

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