Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement

Unterstützung für Mitarbeiter und Betriebe

Seit 2004 sind Arbeitgeber gesetzlich zur Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) verpflichtet, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind. Im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltungsreihe im vergangenen Jahr, der „Tour de BEM“, informierten die Ersatzkassen BARMER GEK, Techniker Krankenkasse und DAK-Gesundheit sowie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund über das BEM.

In Deutschland scheiden jedes Jahr mehrere 100.000 Beschäftigte aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend oder dauerhaft aus dem Erwerbsleben aus. Damit gehen den Unternehmen wertvolle Fachkompetenzen und die Erfahrungen ihrer oft langjährigen Mitarbeiter verloren. Hier hilft das BEM, Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter wiederherzustellen und künftig Arbeitsunfähigkeitszeiten zu vermeiden. Davon profitieren die betreffenden Beschäftigten und Arbeitgeber gleichermaßen.

Eine besondere Funktion im Rahmen des BEM übernehmen die Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation. Sie beraten Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Ein- und Durchführung des BEM. Die Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation sind bei einem Rehabilitationsträger eingerichtet und mit den anderen Rehabilitationsträgern so vernetzt, dass eine umfassende Beratung zu allen Fragen der Rehabilitation und Teilhabe möglich ist.

Die Ersatzkassen und die DRV Bund führten die „Tour de BEM“ 2013 an den Standorten von vier Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation in Nordrhein-Westfalen (Bielefeld, Paderborn, Duisburg, Soest) durch. Ein gemeinsames Rahmenkonzept bot den regional zuständigen Verantwortlichen eine Orientierungshilfe und setzte einheitliche Standards für die Bewerbung und Durchführung. Die Informationsveranstaltungen richteten sich an Betriebe und Unternehmen, Personalreferenten, Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen, Werks- und Betriebsärzte, politische Akteure sowie weitere interessierte Personen.

Erfolg und Weiterentwicklung

Zum Abschluss der „Tour de BEM“ zogen die Veranstalter ein positives Fazit. Bei den vier Informationsveranstaltungen haben sich über 280 Personalverantwortliche aus Betrieben und Unternehmen über die Ein- und Durchführung des BEM informiert. Die vorrangigen Projektziele – Bekanntmachung des BEM und der Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation, effektive Öffentlichkeitsarbeit durch gemeinsames Auftreten sowie Vernetzung der BEM-Akteure – wurden erreicht. Kleine Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern konnten leider nicht im erhofften Umfang erreicht werden. Die Ursache liegt vermutlich darin, dass Kleinbetrieben ausreichende zeitliche und personelle Ressourcen zur Teilnahme an solchen Informationsveranstaltungen fehlen.

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) und die DRV Bund werden die im Rahmen der „Tour de BEM“ erstellten Produkte allen Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation zugänglich machen, um ähnliche Aktionen zum Thema BEM anzustoßen und zu unterstützen. Weitere Rehabilitationsträger sind interessiert, die „Tour de BEM“ in anderen Bundesländern fortzuführen. So können die im Rahmen des Pilotprojektes gesammelten Erfahrungen weiter genutzt werden.

Weitere Artikel aus ersatzkasse magazin. 1./2.2014