Gesundheitspolitik

Im Einsatz für eine gute Versorgung

Der Vertrag von Lissabon weist die alleinige Zuständigkeit für die Organisation des Gesundheitswesens, die medizinische Versorgung und die Finanzierung den Mitgliedstaaten zu. Nichtsdestotrotz nimmt die Bedeutung und der Einfluss der Europäischen Union (EU) auf die Gesundheitssysteme stetig zu.

Gern wird von der EU in diesem Zusammenhang die Sozialunion postuliert, obwohl ihr hierzu nur wenige Kompetenzen zur Verfügung stehen. Doch auch wenn der direkte Zugriff der EU-Kommission noch verwehrt ist, regelt sie dennoch viele zentrale Bereiche des Gesundheitswesens.

So ist die Arzneimittel- und Medizinprodukte-Zulassung durch Europäisches Recht geregelt ebenso wie der Datenschutz, die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen, das öffentliche Vergaberecht oder die Anwendung der Mehrwertsteuer. Darüber hinaus hat die EU verschiedene nicht-legislative Verfahren entwickelt, um die Gesundheits- und Sozialsysteme zu koordinieren und zu beeinflussen. So gibt sie im Rahmen des „Europäischen Semesters“ direkte Empfehlungen an die Mitgliedstaaten, wie diese ihre Gesundheitssysteme zu reformieren haben.

Damit bei dem zunehmenden Einfluss Europas die Interessen der gesetzlich Krankenversicherten und der Ersatzkassen berücksichtigt werden, engagiert sich der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) seit vielen Jahren in der Brüsseler Politik. Der vdek ist seit 1951 Mitglied der Association Internationale de la Mutualité (AIM) und hat zusammen mit den Verbänden der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung 1993 die Deutsche Sozialversicherung Arbeitsgemeinschaft Europa (DSVAE) und 1996 die European Social Insurance Platform (ESIP) gegründet. Der vdek nimmt so frühzeitig am Entscheidungsprozess teil und wirkt am Auf- und Ausbau eines sozialen Europas mit.

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