Überteuerte Preise für neue Arzneimittel, das sollte mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) eigentlich unterbunden werden. Am Beispiel des Hepatitis-C-Medikamentes Sovaldi zeigt sich, dass das nicht vollständig gelungen ist.
Das 2014 neu zugelassene Hepatitis-C-Medikament Sovaldi hat für Aufsehen gesorgt. Rund 60.000 Euro verlangt der Pharmahersteller Gilead für einen Therapiezyklus, für eine Tablette sind das 700 Euro. Eine beträchtliche Summe, die mit Entwicklungs- und Herstellungskosten begründet wird. Im ersten Quartal 2014 schlägt Sovaldi mit einem Bruttoumsatz von mehr als 58 Millionen Euro für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu Buche. Das neue Medikament gehört damit zu den umsatzstärksten Fertigarzneimitteln, die zulasten der GKV abgegeben wurden. Rechnet man diese Kosten auf alle Erkrankten um, so würden hier 2014 18 Milliarden Euro auf die GKV zukommen – eine enorme Sprengkraft für die GKV!
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Seit 2011 sind die durchschnittlichen Tagestherapiekosten für neue Medikamente um 25 Prozent gestiegen.
Leider ist dies kein Einzelfall. Seit 2011 sind die durchschnittlichen Tagestherapiekosten für neue Medikamente um rund 25 Prozent gestiegen. Dabei hat das AMNOG einen vernünftigen Weg eingeschlagen. Die Bewertung des Zusatznutzens durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), verbunden mit den Preisverhandlungen der Pharmahersteller mit dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV), hat die für den gesamten Patentlaufzeitraum geltende freie Preisbildung der Hersteller abgelöst. So wurden bislang 41 Erstattungsbetragsverfahren durchgeführt und gemeinsam Preise ausgehandelt. Die Ursprungspreise wurden im Übrigen zwischen drei und 90 Prozent auf dem Verhandlungswege gesenkt – und das überwiegend in einem gemeinsamen Verhandlungskompromiss. Nun zeigt sich: Problematisch ist die Fristenregelung im AMNOG. Der G-BA hat nach Zulassung eines Medikaments drei Monate Zeit, um die Nutzenbewertung abzuschließen, sowie weitere drei Monate, um einen rechtlich tragfähigen Rahmen für die anschließen- den Preisverhandlungen zwischen Herstellern und GKV-SV zu schaffen. Dafür gilt dann eine Sechs-Monats-Frist. Es vergeht ein ganzes Jahr, bis Preise für neue Medikamente auf das verhandelte Niveau angepasst werden können. Der ausgehandelte „Erstattungspreis“ gilt erst ab dem 13. Monat nach Inverkehrbringen des Medikaments; in einem Zeitraum von bis zu einem Jahr können Hersteller ihre Preise also frei festlegen. Genau diese „Schonfrist“ hat Gilead aus- genutzt, denn für ihn stehen die Preisverhandlungen jetzt erst an. Mehr Geld für wirksamere Medikamente, das ist legitim. Mond- und Pokerpreise sind dagegen fehl am Platz – sie sind unethisch und untergraben zudem auch das gute Instrument der Preisverhandlungen im AMNOG. Da Sovaldi leider kein Einzelfall ist, ist die Forderung berechtigt, die verhandelten Preise künftig rückwirkend vom ersten Tag an wirken zu lassen. Freier Marktzugang für Arzneimittel sollte für die Industrie auch heißen, ökonomisch sensibel zu sein. Schließlich erfolgte die Finanzierung aus den Beiträgen der Versicherten.
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