Das Jahr 2014 endet mit einer positiven Botschaft. Die Ära der Kopfpauschalen in Gestalt pauschaler Zusatzbeiträge ist vorbei. Zum 1. Januar 2015 wird es einen allgemeinen – von Arbeitnehmer und Arbeitgeber paritätisch finanzierten – Beitragssatz von 14,6 Prozent geben plus einen vom Versicherten allein zu tragenden einkommensabhängigen Zusatzbeitragssatz. Dieser ersetzt den nur von den Versicherten zu zahlenden Sonderbeitrag von 0,9 Prozentpunkten.
So viel vorweg: Diese neue Finanzarchitektur verschafft den Krankenkassen zumindest bezogen auf den Zusatzbeitragssatz wieder mehr Beitragssatzautonomie. Auch das bürokratische Monster „Sozialausgleich“ entfällt. Soweit die positiven Wirkungen des neuen Systems.
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Der GKV-Schätzerkreis rechnet bereits für 2014 mit einer Unterfinanzierung der GKV.
Doch heißt es auch in Zukunft mehr denn je: Vorsicht vor Ausgabensteigerungen! Denn mit der Umstellung auf die neue Finanzarchitektur hat der Gesetzgeber auch den Beitragsanteil der Arbeitgeber auf 7,3 Prozent eingefroren. Schon jetzt ist ein Ausgabenanteil in Höhe von elf Milliarden Euro allein über den Zusatzbeitrag der Versicherten zu finanzieren. Weitere Kostensteigerungen in der Zukunft gehen ebenfalls allein zulasten der Versicherten. Diese Zukunft ist nah. Denn schon im Jahr 2014 übersteigen die Ausgaben die Einnahmen. Der GKV-Schätzerkreis rechnet bereits für 2014 mit einer Unterfinanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Höhe von 770 Millionen Euro. Im Dezember werden die Verwaltungsräte der Krankenkassen Zusatzbeitragssätze festlegen. Viel Spielraum werden sie nicht haben, denn ihre Finanzreserven sind begrenzt und die Kostenstrukturen nur geringfügig beeinflussbar. Insofern ist zu erwarten, dass sich die Zusatzbeitragssätze um den vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) festgelegten durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 0,9 Prozent bewegen werden.
2015 wird sich die Finanzsituation nochmals verschärfen. Die konjunkturelle Entwicklung ist längst nicht mehr so rosig wie in den letzten zwei Jahren, und – so die Prognose des GKV-Schätzerkreises – die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben öffnet sich weiter. Hinzu kommen weitere Ausgabenrisiken durch gesetzliche Maßnahmen, wie Honorarzuschläge für Ärzte, Strukturzuschläge im Krankenhausbereich und hochpreisige Arzneimittel. So wichtig diese Reformen sind, ihr Finanzrisiko ist nicht zu unterschätzen. Gerade weil die Versicherten die finanzielle Hauptlast tragen, hat der Gesetzgeber hier eine besondere Verantwortung. Vorsicht also vor der Ausgabenfalle!
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