GKV-Versorgungsstärkungsgesetz

Regionale Budgets ohne Mehrwert

Tabelle: Auswirkungen der Konvergenz in den Ländern. HTML-Tabelle im Longdesc-Link.

Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) sieht eine Neuregelung zu den von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) regional zu vereinbarenden Budgets vor. Damit soll eine Angleichung regionaler Vergütungsstrukturen erfolgen, die sich angesichts der unterschiedlichen regionalen Versorgungsrealitäten jedoch kaum rational begründen lässt. Nach Berechnungen des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) drohen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dadurch Mehrausgaben von bis zu 460 Millionen Euro.

Greifen soll die Neuregelung für alle KV-Regionen, in denen die Morbiditäts-bedingte Gesamtvergütung (MGV) je Versicherten im Jahr 2013 unterhalb des Bundesdurchschnitts lag. Bei der MGV handelt es sich um den budgetierten Teil der zwischen Kassen- und Ärzteseite zu verhandelnden Vergütung für die Vertragsärzte einer Region, der durchschnittlich ca. 70 Prozent der gesamten vertragsärztlichen Vergütung aus-macht. In diesen KV-Regionen sollen die regionalen Verhandlungspartner prüfen, ob die Unterschiede zwischen den Regionen begründet oder unbegründet sind. Werden sie als unbegründet eingestuft, ist eine Anhebung der budgetierten Vergütung je Versicherten bis maximal auf die Höhe des Bundesdurchschnitts vorgesehen. Da jedoch keine klar abgegrenzten Kriterien zur Begründetheit vorliegen, ist damit zu rechnen, dass die Entscheidungen von Schiedsstellen getroffen werden müssen, die wiederum angesichts der klaren gesetzgeberischen Intention zu großen Teilen eine Anhebung der Vergütung befürworten dürften.

Dies könnte zu Mehrausgaben für die GKV von bis zu 460 Millionen Euro führen. Dabei kann das zusätzliche Geld nur in einige wenige Regionen fließen; die Tabelle zeigt die Mehrausgaben in den Ländern im Einzelnen. Die Angleichung regionaler Versorgungsstrukturen lässt sich aufgrund der unterschiedlichen regionalen Versorgungsrealitäten in den Ländern – etwa mit Blick auf Demografie und Morbidität, Arztdichte, Arbeitseinsatz der Ärzte sowie der Arbeitsteilung im Gesundheitswesen – kaum rational begründen. Die Unterschiede in der Versorgung müssen sich zwangsläufig auch in der Vergütung niederschlagen. Doch mit dem GKV-VSG werden diese Unterschiede in der Vergütung ungeachtet der unterschiedlichen Versorgungsrealitäten eingeebnet. Verbesserungen für die Versicherten sind daraus nicht zu erwarten. Vielmehr dürften die Mehrausgaben in allen Regionen ausschließlich dazu genutzt werden, die Vergütung der Ärzte für bereits heute erbrachte Leistungen zu verbessern. Im Ergebnis würden Versichertengelder von bis zu einer halben Milliarde Euro zusätzlich ohne versorgungspolitische Notwendigkeit an die Ärzte ausgeschüttet werden.

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