Innovationsfonds

Qualitative Weiterentwicklung

Der Koalitionsvertrag versprach Großes: innovative, sektorenübergreifende Versorgungsformen fördern und Versorgungsforschung stärken. Dazu wird nun ein Innovationsfonds eingerichtet, der 300 Millionen Euro an Mitteln bereitstellt. Förderkriterien legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fest; eine Evaluierung erfolgt nach vier Jahren.

Seit dem 18. Dezember 2014 liegt die konkrete Ausgestaltung in Form des Kabinettsentwurfes zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) vor. Mit 300 Millionen Euro jährlich sollen insbesondere sektorenübergreifende Versorgungsvorhaben gefördert werden, die das Potenzial haben, dauerhaft in die Versorgung aufgenommen zu werden. Beispielhaft werden Telemedizin, Versorgungsvorhaben in strukturschwachen Gebieten, Modelle mit Delegation und Substitution von Leistungen sowie Modellprojekte zur Arzneimitteltherapiesicherheit genannt.

Ein Innovationsausschuss beim G-BA legt konkrete Förderkriterien fest und entscheidet zukünftig über die Förderanträge. Beraten wird der Innovationausschuss dabei von einem Expertenbeirat, der wissenschaftlichen und versorgungspraktischen Sachverstand in das Verfahren einbringen soll. Antragsbefugt sind laut aktueller Regelung Kostenträger und Leistungserbringer der besonderen Versorgungsformen, aber auch pharmazeutische Unternehmer und Medizinproduktehersteller. Eine gesetzliche Krankenkasse soll bei der Antragstellung regelhaft beteiligt sein.

Nach der Gesetzesbegründung ist übergeordnetes Ziel des Innovationsfonds die qualitative Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) begrüßt, dass dafür neue Mittel zur Verfügung gestellt werden. Doch es ist fraglich, ob die geplante Struktur des Fonds den geeigneten Rahmen für die Förderung bildet und ob es für die Umsetzung von Versorgungsinnovationen einer speziellen Förderung bedarf. Denn innovative Versorgungsangebote gibt es bereits – und zwar in Form von Selektivverträgen. Grundlage aller vom Fonds geförderten Projekte sollten daher solche Verträge sein. Denn sie sind in Ergänzung zur Regelversorgung häufig mit hohen Investitionskosten und hohem administrativem Aufwand verbunden und bergen das Risiko, dass sie in der Umsetzung nicht funktionieren. Eine finanzielle Entlastung kann dazu ermutigen, auch kostenintensivere oder riskantere Vorhaben umzusetzen.

Zu bedenken ist außerdem, dass die geplante Förderstruktur die Gefahr der ineffizienten Bürokratie birgt. Dies stellt die gemeinsame Selbstverwaltung als Entscheidungsträger – nicht zuletzt wegen bestehender Partikularinteressen – vor eine große Herausforderung. Leitgedanke sollte für alle Beteiligten sein, dass die Innovationen bei den Versicherten ankommen und mit den bereitgestellten Mitteln echte Versorgung gefördert wird.

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