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Das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) brachte 2011 entscheidende Veränderungen für neue Medikamente. Die Bewertung des Zusatznutzens durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat die zuvor für den gesamten Patentlaufzeitraum geltende freie Preisbildung der Hersteller abgelöst