GKV-SV

Heilmittel: Abbau der Vergütungsunterschiede

Ergo- und Physiotherapeuten, Podologen und Logopäden/Sprachtherapeuten sollen künftig für gleiche Arbeit auch gleiches Geld bekommen. Dafür werden die bestehenden Preisunterschiede zwischen den Krankenkassen abgebaut. Innerhalb von fünf Jahren sollen die Heilmittelerbringer eines Bundeslandes annähernd gleiche Vergütungen erhalten.

Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) wird ein Schlusspunkt hinter die Geschichte der ungleichen Vergütungen der Heilmittelerbringer gesetzt. Ab dem kommenden Jahr werden die unterschiedlichen Preise, die die Krankenkassen für die Leistungen von Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden/Sprachtherapeuten oder Podologen zahlen, schrittweise angeglichen. Zukünftig soll auch hier gelten: gleiches Geld für gleiche Leistungen.

In diesem Zuge werden auch Wettbewerbsnachteile der Ersatzkassen beseitigt. Denn die Ersatzkassen zahlen in vielen Regionen bislang die höheren Preise. Das Preisniveau bei der Vergütung von Leistungen ist historisch bedingt bei den Ersatzkassen oft höher als bei den übrigen Krankenkassen. Doch während die Vergütungsunterschiede im ärztlichen und zahnärztlichen Bereich über die letzten Jahre hin abgebaut wurden, stand dies bei den Heilmitteln noch aus. Mit dem GKV-VSG erfolgt ab dem nächsten Jahr eine schrittweise Angleichung an das obere Preisniveau. Der Anpassungsprozess erfolgt, indem eine Preisuntergrenze gesetzlich festgelegt wird. Diese errechnet sich aus dem niedrigsten Preis plus zwei Drittel der Differenz zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Preis des betreffenden Landes auf Basis von Datenlieferungen der Krankenkassen. Und das für jede definierte Leistung. Die auszuhandelnden Vertragspreise bewegen sich danach nur noch in der Spanne zwischen der Preisuntergrenze und dem höchsten Preis. Da die Preisuntergrenze für jedes Jahr neu errechnet wird, wird die verbleibende Verhandlungspreisspanne von Jahr zu Jahr kleiner. Es ist davon auszugehen, dass nach fünf Jahren die verbleibenden Preisunterschiede so gering sind, dass daraus keine wettbewerbsverzerrenden Effekte resultieren.

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hatte sich für diese Lösung, die auch den Heilmittelerbringern zugutekommt, erfolgreich eingesetzt. Denn mit der Heilmittelvergütungsangleichung entsteht eine klassische Win-win-Situation: Während sich bei den Ersatzkassen vielerorts die Wettbewerbsnachteile abbauen, können Heilmittelerbringer künftig davon ausgehen, dass ihre Einkommen durch die Preisangleichung nicht mehr von den sich auch im Zeitablauf verändernden Marktanteilen der Krankenkassen abhängen. Die Preisanpassungsprozesse werden sich grundsätzlich auf der Landesebene vollziehen – im gleichen Zuge werden sich auch die Vergütungsunterschiede zwischen den Bundesländern ein gutes Stück weit abbauen. Das trifft insbesondere auch auf die neuen Bundesländer zu. Hier hat die AOK die höchsten Marktanteile und wird künftig höhere Preise zahlen. Natürlich ist die Neuregelung nicht zum Null-Tarif zu haben und es werden auch zusätzliche Ausgaben auf die Ersatzkassen zukommen. Dafür aber, dass sie einen wichtigen Beitrag zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse leistet und Berufsbilder wie die der Heilmitteltherapeuten auch in heutigen Niedrigpreisländern attraktiv hält, sind die Mehraufwände gut zu rechtfertigen.

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