Niedergelassene Ärzte

Mehr als eine Milliarde Euro Honorarzuwachs

Nach vier Verhandlungsrunden und mehreren Spitzengesprächen hat der Bewertungsausschuss seine Beschlüsse zum Honorar 2016 gefasst. Der Zuwachs liegt in etwa auf dem Niveau des Vorjahres, hinzu kommen allerdings erhebliche Nachzahlungsansprüche der Psychotherapeuten.

In jedem Jahr sind Regelungen zur Anpassung des Orientierungswertes und zur Erhöhung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) zu treffen. Die MGV beschreibt den Behandlungsbedarf für Leistungen, die innerhalb des Budgets vergütet werden. Sie ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben jährlich weiterzuentwickeln, um sowohl die demografische Entwicklung als auch eine ggf. steigende Krankheitslast nachzuvollziehen. Gerade diese dokumentierte Morbidität ist zuletzt wieder erheblich angestiegen, sodass allein durch die Erhöhung der MGV für das Jahr 2016 mit Mehrkosten von etwa 300 Millionen Euro zu rechnen ist.

Besonders schwierig gestalteten sich in diesem Jahr die Verhandlungen zum Orientierungswert, der insbesondere die Entwicklung der Praxiskosten berücksichtigen soll. Aufgrund der immer stärker steigenden Überschüsse der Arztpraxen besteht in diesem Bereich aus Sicht der Krankenkassen nur wenig Handlungsbedarf. Die nun beschlossene Erhöhung um 1,6 Prozent – das entspricht fast 500 Millionen Euro – bewegt sich daher hart an der Grenze des finanziell Machbaren. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatte jedoch bis zum Schluss noch erheblich höhere Steigerungen gefordert, sodass das Ergebnis nur unter Beteiligung der unparteiischen Mitglieder im erweiterten Bewertungsausschuss gefasst werden konnte.

Mit insgesamt ca. 800 Millionen Euro  liegt der Honorarzuwachs ungefähr auf der Höhe des Vorjahres. Hinzu kommen jedoch Mengenentwicklungen bei Leistungen, die außerhalb des Budgets vergütet werden. Die Vergütung weiterer Leistungen außerhalb des Budgets, wie von Ärzteseite gefordert, konnte verhindert werden.

Neubewertung psychotherapeutischer Leistungen

 Einen zusätzlichen Sondereffekt im Jahr 2016 stellt die Neubewertung der psychotherapeutischen Leistungen dar. Diese wurde nicht zuletzt durch entsprechende Urteile des Bundessozialgerichts erforderlich, nach denen sich die Vergütung von Psychotherapeuten an denen der Fachärzte orientieren muss. Mit dem nun gefassten Beschluss entstehen für die Jahre 2012 bis 2015 Nachzahlungsansprüche in Höhe von insgesamt etwa 180 Millionen Euro, die zu einem großen Teil auch von den Krankenkassen zu tragen sein werden. Gleichzeitig ist es gelungen, die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) mit einem überdurchschnittlichen Anteil an der Finanzierung der zukünftigen Mehrkosten von jährlich mindestens 80 Millionen Euro zu beteiligen. Diese Regelung entlastet insbesondere die Ersatzkassen, die durch ihren hohen Anteil psychotherapeutischer Leistungen von den Nachzahlungen besonders betroffen sind. Mit diesen Ergebnissen können nun die weiteren Verhandlungen in den KV-Regionen beginnen. Aufgrund der auf Bundesebene vereinbarten Honorarsteigerung und der Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Spielraum jedoch erheblich begrenzt.

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