Patientenfürsprecher

Hilfe im Krankenhaus

Patientenfürsprecher wie Michael Wardenga kümmern sich ehrenamtlich um die Belange von Patienten und Angehörigen, wenn es bei der Behandlung im Krankenhaus zu Unstimmigkeiten kommt. Es gibt sie in vielen Bundesländern, und doch kennt kaum jemand dieses Amt.

Michael Wardenga kann sich durchsetzen, daran besteht kein Zweifel. Mit energischer Stimme und deutlichen Worten erzählt er von den Herausforderungen seiner Tätigkeit. Der 63-Jährige ist ehrenamtlicher Patientenfürsprecher im Wichernkrankenhaus des Evangelischen Johannesstifts im Berliner Bezirk Spandau, einem Fachkrankenhaus für Geriatrie und Rehabilitation. Und er engagiert sich politisch, ist Sprecher des Arbeitskreises der Berliner Patientenfürsprecher.

Wardenga blickt auf ein bewegtes Berufsleben zurück und war zweimal schwer krank, lag als Schüler und mit 21 nach einem Autounfall monatelang im Krankenhaus. Seit einigen Jahren ist er als Trauerredner tätig. 2012 dann stieß er auf die Ausschreibung für den Patientenfürsprecher. Bis dahin hatte er selbst noch nie von diesem Amt gehört.  „Ich habe mich an meine Zeiten im Krankenhaus zurück erinnert, und wie allein gelassen ich mir da trotz fachlich guter Betreuung manchmal vorkam. Deswegen habe ich beschlossen, dass ich das machen möchte.“

In Berlin wurden Patientenfürsprecher bereits 1974 im Landeskrankenhausgesetz verankert. Die jeweilige Bezirksverordnetenversammlung benennt einen für jedes Krankenhaus. Häuser sind diesen gegenüber nicht weisungsgebunden, müssen ihnen jedoch die Ausübung ihres Amtes ermöglichen. Ihre Fälle dokumentieren die Fürsprecher anonymisiert in Jahresberichten. Typische Situationen in Krankenhäusern, bei denen Patientenfürsprecher hinzugezogen werden, führt Wardenga auf die oftmals knappe Zeit zurück: Ärzte kommen ihren Aufklärungspflichten bei Therapieoptionen nicht nach oder sind bei Fragen nicht zu erreichen, Therapeuten erscheinen nicht zu Behandlungsterminen. „Dann gehe ich mit dem Patienten gemeinsam auf die Station und wir fragen, was los ist. Es ist wichtig, auf beide Seiten zu hören.“ Drastischere Fälle, wo es um Körperverletzung oder die Verhinderung unerlaubter oder unnützer Eingriffe gehen kann, seien zum Glück die Ausnahme.

Die Zusammenarbeit mit seinem Haus laufe gut, sagt Wardenga. Genauso sieht das Britta Pfennig, Verwaltungsleiterin im Wichernkrankenhaus: „Der Patientenfürsprecher hat immer den Blick von außen. Deshalb sind seine Hinweise so wertvoll für uns. Und ich habe festgestellt – ich habe schon in mehreren Krankenhäusern gearbeitet –, wenn die Zusammenarbeit mit dem Patientenfürsprecher Hand in Hand geht, dann nehmen die Beschwerden ab. Denn wir können durch die Empfehlungen unseres Patientenfürsprechers unsere Qualität besonders in der Aufklärung und Kommunikation mit unseren Patienten und ihren Angehörigen noch mehr verbessern.“

Patientenfürsprecher (oder Ombudsfrauen und -männer, wie das Amt in einigen Bundesländern auch heißt) unterliegen der Schweigepflicht. Krankenhäuser sind verpflichtet, Patienten über ihre Patientenfürsprecher zu informieren. „Ich sehe aber auch die Hausärzte bei der Einweisung ins Krankenhaus in der Pflicht“, sagt Wardenga. „Doch  auch da fehlt oftmals die Zeit.“

Weitere Artikel aus ersatzkasse magazin. 9./10.2015