Innovationsfonds

Erfolgreicher Start

Im Herbst 2016 wurden die ersten Auswahlverfahren im Rahmen des Innovationsfonds abgeschlossen. Seit dem Frühjahr 2016 hatten Antragsteller im Bereich der Versorgungsforschung und im Bereich der neuen Versorgungsformen die Chance, sich auf die verschiedenen Förderbekanntmachungen zu bewerben. Insgesamt standen 300 Millionen Euro zur Förderung zur Verfügung.

Startschuss zum Antragsverfahren war die Veröffentlichung der Förderbekanntmachungen zur Versorgungsforschung und zu den neuen Versorgungsformen am 8. April 2016. Neue Versorgungsformen wurden zu folgen- den Themenfeldern aufgerufen:

  • Versorgungsmodelle in strukturschwachen oder ländlichen Gebieten
  • Modellprojekte zu Arzneimitteltherapie so- wie Arzneimitteltherapiesicherheit
  • Versorgungsmodelle unter Nutzung von Telemedizin, Telematik und E-Health
  • Versorgungsmodelle für spezielle Patientengruppen

Anträge zur Versorgungsforschung sollten sich an sechs Themenfeldern orientieren:

  • Weiterentwicklung der Qualitätssicherung und Patientensicherheit in der Versorgung
  • Verbesserung von Instrumenten zur Messung von Lebensqualität für bestimmte Patientengruppen
  • Innovative Konzepte patientenorientierter Pflege unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitsteilung und der Schnittstellen sowie der Integration ausländischer anerkannter Pflegefachkräfte in den Verbesserungsalltag
  • Verbesserung der Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit der GKV-Versorgung
  • Ursachen, Umfang und Auswirkungen administrativer und bürokratischer Anforderungen im Gesundheitswesen auf die Patientenversorgung sowie Entwicklung geeigneter Lösungsansätze
  • Einsatz und Verknüpfung von Routinedaten zur Verbesserung der Versorgung

Ergänzend wurde jeweils auch eine themen- offene Förderung ausgeschrieben.

700 Anträge beim Innovationsfonds eingereicht

Insgesamt wurden auf diese Förderbekanntmachungen 700 Anträge beim Innovationsfonds eingereicht. Davon präsentierten 296 Anträge Konzeptskizzen zur Versorgungsforschung. 138 Anträge gingen im Rahmen der ersten Welle zu den neuen Versorgungsformen ein. Es wurde hierbei ein Fördervolumen von über 880 Millionen Euro durch Projektideen beantragt. Aus diesem Pool wurden seit Sommer nun die zu fördernden Projekte ausgewählt. Der Innovationsausschuss wurde bei der Auswahl durch den Expertenbeirat unterstützt, der zu jedem Projektantrag eine Empfehlung abgab. Aufgrund der Vielzahl der beantragten Projekte und der deutlichen Überzeichnung der zur Verfügung stehenden Mittel war die Förderentscheidung ausgesprochen schwierig und zahlreiche förderwürdige Projekte konnten nicht bedacht werden.

Die finale Auswahl für die Projektideen zu den neuen Versorgungsformen fand am 20. Oktober 2016 statt. Aus den 138 Anträgen wählte der Innovationsausschuss um die 30 Anträge zur Förderung aus. Für die Versorgungsforschung wurde die Entscheidung am 24. November 2016 gefällt. Auch hier konnten eine Vielzahl von Forschungsideen im Gesamtvolumen von 75 Millionen Euro gefördert werden.

Noch nicht entschieden wurde über die Projektanträge zur zweiten Welle bei den neuen Versorgungsformen. Hier gingen im Sommer 107 Anträge auf die Themenfelder Versorgungsmodelle mit Delegation und Substitution von Leistungen, Modellprojekte zum Auf- und Ausbau der geriatrischen Versorgung, Verbesserung der Kommunikation mit Patientinnen und Patienten und Förderung der Gesundheitskompetenz und Versorgungsmodelle für Menschen mit Behinderung ein. Die Entscheidung über diese Förderanträge wird erst im Jahr 2017 erfolgen. Im nächsten Jahr wird zudem die Arbeit des Innovationsfonds durch den Beginn neuer Antragsverfahren fortgeführt.

Ersatzkassenprojekt ausgewählt

RESIST – RESISTenzvermeidung durch adäquaten Antibiotikaeinsatz bei akuten Atemwegsinfektionen – ist ein gemeinsames Projekt der Ersatzkassen, das im Rahmen der ersten Förderwelle zu den neuen Versorgungsformen beantragt wurde. Durch die Einführung einer Antibiotikaberatungsleistung sollen Ärzte für einen besonders verantwortungsvollen Umgang mit Antibiotika sensibilisiert werden. In den nächsten drei Jahren wird das Projekt nun mit über 13 Millionen Euro durch den Innovationsfonds gefördert.

Das bundesweite Projekt wurde gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, elf Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und dem Institut für Allgemeinmedizin der Universitätsmedizin Rostock geplant und hat sich eine Optimierung des Antibiotikaeinsatzes bei Atemwegsinfekten in der ambulanten Versorgung zum Ziel gesetzt. Akute Atemwegsinfektionen der oberen und unteren Atemwege (ARTI) werden in den meisten Fällen durch Viren verursacht und kommen ohne äußere therapeutische Maßnahmen wieder zum Erliegen. Antibiotika sind somit wirkungslos, werden aber den- noch in der vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland immer noch zu häufig verschrieben. Besonders der Anteil von verordneten Breitbandantibiotika ist im internationalen Vergleich deutlich zu hoch. Die Frage, wie es zu nichtindizierten Antibiotikaverordnungen kommt, ist in den vergangenen Jahren vermehrt in den Fokus der Forschung gerückt. Eine Rolle scheint hier zu spielen, dass Ärzte die Erwartungshaltung ihrer Patienten in Bezug auf das Erfolgen einer Antibiotikaverordnung überschätzen. Darüber hinaus wer- den aus einem irrationalen Gefühl größerer Sicherheit heraus zu oft nicht-angemessene Breitspektrumantibiotika eingesetzt. Nicht notwendige Antibiotikaverordnungen verursachen neben dem Problem der bakteriellen Resistenzbildung auch vermeidbare Arzneimittelinteraktionen und Nebenwirkungen und generieren auf diese Weise direkte und indirekte vermeidbare Kosten.

RESIST: Online-Schulung für Ärzte  

Das Versorgungskonzept von RESIST richtet sich an Ärzte, welche für gewöhnlich bei akuten Atemwegsinfekten direkt aufgesucht werden: Hausärzte, Hals-Nasen-Ohren-Ärzte und Kinder- und Jugendärzte. Etwa 3.000 Ärzte in elf KV-Regionen werden ab dem zweiten Quartal 2017 die Möglichkeit haben, sich bei der zuständigen KV in das Versorgungsmodell einzuschreiben. Voraussetzung ist die Teilnahme an einer vorbereitenden Online-Schulung. Diese fokussiert eine verbesserte Arzt-Patienten-Kommunikation sowie Grund- lagen der rationalen und leitliniengerechten Antibiotikatherapie bei Atemwegserkrankungen. Für den Praxisalltag erhalten die Ärzte anschließend Materialien und Behandlungsalgorithmen, die die intensivierte Beratung der Patienten sowie die gemeinsame Entscheidungsfindung unterstützen sollen. Um das eigene Verordnungsverhalten einordnen zu können, erhalten die Ärzte zu- dem vor Beginn der Erkältungssaison 2018 einen Feedbackbericht, der Informationen zum Antibiotikaverordnungsverhalten aller teilnehmenden Ärzte im Vergleich zu den Nicht-Teilnehmern in ihrer KV-Region enthält. Es wird erwartet, dass der Erfolg von RESIST sich sowohl in einer Verringerung der allgemeinen Antibiotikaverordnungsrate bei ARTI als auch in einem leitliniengerechteren Einsatz von Breitbandantibiotika niederschlagen wird. Die für jedes durch den Innovationsfonds geförderte Projekt verpflichtende wissenschaftliche Begleitung und Evaluation werden durch das Institut für Allgemeinmedizin der Universitätsmedizin Rostock unter Federführung von Prof. Dr. Attila Altiner gemeinsam mit dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) durchgeführt.

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