Einwurf

Verbot des Versandhandels?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel, die durch ausländische Apotheken auf dem Versandweg nach Deutschland gebracht werden, für nicht vereinbar mit dem EU-Recht erklärt. Nun wird über ein generelles Verbot des Versandhandels in Deutschland nachgedacht.

Nach der Arzneimittelpreisverordnung gilt in Deutschland für verschreibungspflichtige Medikamente eine Preisbindung – egal, ob die Patienten ihre Präparate aus der Apotheke gegenüber oder über eine Versandapotheke beziehen, sie kosten immer gleich viel und Rabatte oder Boni sind verboten. Das könnte nun anders werden. Denn der EuGH in Luxemburg hat am 19. Oktober 2016 geurteilt, dass die deutsche Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente, die im Versandwege aus anderen EU-Staaten geliefert werden, gegen EU- Recht verstößt. Ausländische Apotheken wie DocMorris haben sofort reagiert und bieten seitdem wieder Boni für Patienten an, wenn diese ihre Rezepte von ihnen beliefern lassen.

Ein Verbotsverfahren wäre die denkbar schlechteste Variante und ginge an der Versorgungsrealität vorbei.

Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek

Bei inländischen Apotheken hat die Regelung dagegen zu großer Aufregung geführt. Denn der Richterspruch aus Luxemburg führt in der Tat zu einer Inländerdiskriminierung der ca. 1.300 deutschen Versandapotheken, die nach wie vor an die deutsche Arzneimittelpreisverordnung gebunden sind. Sie haben daher ein Interesse daran, dass die Preisbindung auch im Inland gekippt wird, um ebenfalls Rabatte und Boni gewähren zu dürfen. Den übrigen Apotheken ist dagegen der Versandhandel schon seit Langem ein Dorn im Auge. Sie drängen daher auf ein generelles Verbot des Versandhandels durch den deutschen Gesetzgeber.

Und wie reagiert die Politik? Der Bundesgesundheitsminister hat bereits angekündigt, er wolle das Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel wieder einführen. Der Versandhandel könne die wohnortnahe Versorgung durch Präsenzapotheken nicht ersetzen. Die Krankenkassen sehen dagegen Chancen in dem Luxemburger Urteil, wenn die strikte Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente zumindest in Teilen aufgeweicht würde. Diskutabel sind Lösungen, die zwischen einer kompletten Preis-Liberalisierung und einem Verbot des Versandhandels liegen. Etwa durch eine flexiblere Gestaltung der Arzneimittelpreisverordnung, die durch Regelungen in den Arzneiversorgungsverträgen ergänzt werden, um zugleich die Akutversorgung auf dem Land nicht zu gefährden. Dadurch erzielbare Einsparungen würden so dem System zugutekommen und alle Beitragszahler entlasten. Ein Verbotsverfahren wäre dagegen die denkbar schlechteste Variante und ginge an der Versorgungsrealität vorbei.

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