Wahlverfahren

Wenn der rote Briefumschlag ins Haus flattert

Illustration: Roter Briefumschlag der Sozialwahl

Die Sozialwahl konkurriert im Superwahljahr 2017 um die öffentliche Wahrnehmung mit anderen zeitgleich stattfindenden politischen Wahlen: Im Mai werden in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein die Landtage neu gewählt. Und am 24. September 2017 finden die nächsten Bundestagswahlen statt. Umso wichtiger ist es, die Versicherten zum Wählen zu motivieren und dabei die grundsätzliche Frage zu beantworten: Wie funktioniert die Sozialwahl?

Über 21 Millionen Wahl- berechtigte entscheiden 2017 in den Sozialwahlen darüber, wer bei den Ersatzkassen BARMER, TK, DAK-Gesundheit, KKH und hkk das Sagen hat. Gewählt werden die ehrenamtlichen Selbstverwaltungsvertreter in den Verwaltungsräten der Ersatzkassen. Auch bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Saarland wird gewählt. Gemeinsam rufen sie insgesamt 51 Millionen Wahlberechtigte auf, ihre Stimme abzugeben. Informationen über die Kandidaten und ihre Listen finden die Wähler im Internet oder auch in den Mitgliedermagazinen ihrer Ersatzkassen. Anders als in den vergangenen Wahlen gibt es für die Ersatzkassen 2017 zwei Wahltermine. TK, DAK-Gesundheit, KKH und hkk wählen bis zum 31. Mai. Die Wähler erhalten ihre Wahlunterlagen ab dem 25. April zugeschickt. Mitglieder der BARMER sind bis zum 4. Oktober aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Ihnen werden die Wahlunterlagen Anfang September 2017 zugestellt. Hintergrund für diesen zweiten Wahltermin ist eine wichtige Kompetenz der Selbstverwaltung: die Entscheidung über Fusionen mit anderen Versicherungsträgern. Die Verwaltungsräte der BARMER GEK und der Deutschen BKK haben im März 2016 entschieden, zum Januar  2017 zur neuen BARMER zu fusionieren. Aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Fristen für die Wahlen ist der Wahltag der neuen BARMER auf den 4. Oktober 2017 festgelegt worden.

Die Stimmabgabe erfolgt per Post in roten Wahlbriefumschlägen, die von den Wählern kostenlos zurückgesendet werden können – die über 100.000 Briefkästen der Post funktionieren als Wahlurnen. Die Ersatzkassen sammeln die eingehenden Wahlbriefe, zählen sie aus und geben die Wahlergebnisse im Internet bekannt. Die frisch gewählten Verwaltungsräte konstituieren sich bis spätestens November 2017. Insgesamt werden dann 153 ehrenamtliche Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber in den Verwaltungsräten der Ersatzkassen aktiv sein. Der Verwaltungsrat der HEK setzt sich traditionell nur aus Versichertenvertretern zusammen.

Die Sozialwahlen finden alle sechs Jahre statt und sind die drittgrößten Wahlen in Deutschland nach den Wahlen zum Bundestag und zum Europaparlament. In der jungen Bundesrepublik waren die Versicherten 1953 zum ersten Mal aufgerufen, ihre Vertreter für die jeweiligen Verwaltungsräte der Krankenkassen zu wählen; in diesem Jahr finden die Sozialwahlen nun zum zwölften Mal statt. Sie werden zwar bei allen gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt, aber nicht überall können die Versicherten auch tatsächlich wählen. Die Ersatzkassen führen die Wahlen traditionell als Wahlen mit Wahlhandlung, sogenannte Urwahlen, durch. Die Alternative dazu ist eine Sonderregel im Sozialwahlrecht: Wenn nur eine Liste zur Wahl antritt oder die Anzahl der Kandidaten die Zahl der zu vergebenden Sitze nicht übersteigt, gelten die Kandidaten ohne Wahlhandlung als gewählt. Das wird auch als Friedenswahl bezeichnet. Urwahlen finden 2017 bei zehn Trägern der Sozialversicherung statt. Alle anderen der insgesamt 161 Träger führen Friedenswahlen durch.   

Für die Wähler ist es wichtig, die Bedeutung und die Kompetenzen der Verwaltungsräte richtig einschätzen zu können. Die Vertreter im Verwaltungsrat beschließen die Satzung, wählen und kontrollieren den Vorstand und verabschieden den Haushalt. Die Selbstverwalter treffen alle Grundsatzentscheidungen der Krankenkasse und beschließen über viele Dinge, von denen die Versicherten direkt betroffen sind: Sie wählen die Mitglieder der Widerspruchsausschüsse, beschließen Satzungsleistungen wie zum Beispiel Bonusprogramme oder Wahltarife und entscheiden über die Zusatzbeitragssätze der Versicherten. In ihrer ehrenamtlichen Arbeit in den Verwaltungsräten sind die Selbstverwalter allein den Versicherten und Beitragszahlern verpflichtet. Die von ihnen gesteuerte Sozialversicherung ist daher sehr nah an den Menschen, für die sie Leistungen erbringt. Und es wird deutlich, was Selbstverwaltung eigentlich bedeutet: Die Versicherten nehmen selbst Einfluss auf ihre Angelegenheiten. Die Sozialwahlen 2017 bieten dazu die nächste Gelegenheit.  

In der öffentlichen Diskussion über die Sozialwahlen und ihre Weiterentwicklung spielen zwei Themen eine hervorgehobene Rolle: zum einen die Frage nach einer verstärkten Beteiligung von Frauen in den Selbstverwaltungsgremien. Die Ersatzkassen setzen sich gemeinsam mit der Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen, Rita Pawelski, für eine Weiterentwicklung der Selbstverwaltung und eine Modernisierung der Wahlen ein. Dazu sollten Maßnahmen für eine Stärkung des Frauenanteils in den Verwaltungsräten geprüft werden. Die Bundeswahlbeauftragte hatte im Vorfeld der Wahlen öffentlich dazu aufgerufen, dass mehr Frauen für die Sozialwahlen kandidieren. Bei den letzten Wahlen 2011 lag der Anteil von Frauen unter den Versichertenvertretern in den Verwaltungsräten der Ersatzkassen bereits bei erfreulichen 32,5 Prozent, dem stärksten Wert in der gesetzlichen Krankenversicherung.   

Zum anderen wird die Möglichkeit diskutiert, sogenannte Onlinewahlen durchzuführen. Derzeit handelt es sich bei der Sozialwahl um eine reine Briefwahl. Die Ersatzkassen und die Bundeswahlbeauftragte sprechen sich dafür aus, eine Stimmabgabe über das Internet zu ermöglichen, um die Wahlen zu modernisieren. Bei politischen Wahlen ist das in Deutschland derzeit noch nicht möglich. Für die Sozialwahl gibt es aber schon weit entwickelte Überlegungen, eine solche Online-Stimmabgabe einzuführen. Der nächstmögliche Termin ist die Sozialwahl im Jahr 2023. Grundlage dafür sind gesetzliche Regelungen, auf die man sich im Bundestag aber bisher noch nicht verständigen konnte.

Weitere Artikel aus ersatzkasse magazin. 3./4.2017