Krankenhausplanung

Qualitätsindikatoren sind ein erster guter Schritt

Mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) hat der Gesetzgeber viele Signale für mehr Qualität in der Versorgung gesetzt. Ein ganz wesentlicher Bestandteil der Reform war dabei, zukünftig Krankenhäuser nicht nur nach Bedarf, Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit zu planen, sondern auch Qualitätsaspekte zu berücksichtigen. Aus diesem Grund wurde der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gesetzlich verpflichtet, geeignete Qualitätsindikatoren für die Krankenhausplanung festzulegen.

Ziel des Gesetzgebers ist es, mit den Planungsindikatoren Länder in die Lage zu versetzen, Qualitätsergebnisse der Krankenhäuser zu berücksichtigen. Zukünftig sollen nur solche Krankenhäuser für die Versorgung zugelassen werden, die gute Qualität erbringen. Krankenhäuser, deren Qualität unzureichend ist, sollen von der Versorgung ausgeschlossen werden.

Am 15. Dezember 2016 war es soweit. Nicht ohne kontroverse Diskussionen im Plenum des G-BA wurden die ersten elf Qualitätsindikatoren für Planungszwecke beschlossen. Diese elf Indikatoren sind alle gut geeignet, um eine Patientengefährdung bzw. Patientensicherheit in den Blick zu nehmen. Krankenhäuser, die schlechte Ergebnisse bei diesen Indikatoren aufweisen und das über einen längeren Zeitraum, gefährden die Sicherheit ihrer Patienten. Es ist also gerechtfertigt, wenn ein Land eine Krankenhausabteilung schließt, die an diesen Stellen unzureichende Qualität erbringt.

Neben den elf Indikatoren hat der G-BA auch eine Richtlinie beschlossen, die alles rund um die Erhebung, Auswertung, Bewertung und Validierung der Daten sowie die Veröffentlichung der Ergebnisse regelt. Dabei hat der G-BA das Rad nicht neu erfunden, sondern greift die bewährten Datenflüsse der bisherigen externen Qualitätssicherung von Krankenhäusern auf. Neu ist aber, dass eine besonders strenge Validierung der Daten stattfindet und die Ergebnisse der Krankenhäuser auf Bundesebene durch ein Gremium und nicht auf Landesebene heterogen bewertet werden. Hierauf hat der G-BA besonderen Wert gelegt, damit Krankenhausbewertungen auch später vor Gericht standhalten.

Kritik am Beschluss des G-BA übten vor allem die Vertreter der Bundesländer. Ihnen ging die neben den Indikatoren beschlossene Richtlinie zur Erhebung, Auswertung und Prüfung der Daten nicht weit genug. Wenn es nach ihnen gegangen wäre, hätte der G-BA die Ergebnisse für die Länder bereits so aufbereitet und abschließend bewertet zur Verfügung gestellt, dass die Länder keinen Beurteilungsspielraum mehr gehabt hätten. Dann hätten die Länder weder beurteilen können, ob die Qualität erheblich unzureichend ist, noch ob das Qualitätsproblem nur vorübergehend bestand. Der G-BA wollte aber nicht so weit in den Beurteilungsspielraum der Länder eingreifen, weil er damit die Rechte der Länder auf Grundgesetzebene verletzt sah. Wie es in der Hinsicht weitergeht, bleibt abzuwarten. Erst einmal ist der Beschluss des G-BA in Kraft getreten, sodass seit Januar 2017 Krankenhäuser Daten erheben. Die ersten Ergebnisse sollen im Herbst 2018 veröffentlicht werden.

Aus Sicht der Ersatzkassen sind die elf Indikatoren ein guter erster Schritt in die richtige Richtung. Bedauerlich ist, dass bereits einige Bundesländer angekündigt haben, die Planungsindikatoren per Landesrecht weniger verbindlich zu machen. Bayern und Nordrhein-Westfalen haben sogar schon entsprechende Gesetze erlassen. Die Ersatzkassen fordern, dass alle Länder die Qualitätsindikatoren verbindlich anwenden. Immerhin waren es die Länder, die sich in der Krankenhausreform für das Thema stark gemacht haben. Jetzt, da der G-BA mit viel Aufwand eine Richtlinie beschlossen hat, Krankenhäuser umfangreich Daten erheben und auf Herz und Nieren geprüft werden, müssen unzureichende Qualitätsergebnisse für Krankenhäuser auch Konsequenzen haben. Die elf Indikatoren sind erst der Anfang. Der G-BA wird mit Unterstützung seines Institutes für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) nach weiteren Indikatoren suchen bzw. neue entwickeln, die für die Krankenhausplanung geeignet sind. Die Ersatzkassen setzen sich dabei dafür ein, dass Strukturmerkmale, wie zum Beispiel ärztliches und insbesondere pflegerisches Personal, als Merkmale einer guten Fachabteilungsqualität im Krankenhaus eine Rolle spielen werden.

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