UN-Behindertenrechtskonvention

3 FRAGEN AN

Mehr Selbstbestimmung und Teilhabe zu schaffen, ist ein Ziel der Politik. Wünsche und Vorstellungen von Menschen mit Behinderungen sollen mehr Gewicht erhalten. Dafür setzt sich auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ein. Gabriele Lösekrug-Möller, Parlamentarische Staatssekretärin im BMAS, nimmt Stellung.

Gabriele Lösekrug-Möller, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Gabriele Lösekrug-Möller, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Deutschland hat 2016 die zweite Auflage des Nationalen Aktionsplans (NAP) verabschiedet und will damit die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen. Zentrale Forderung darin ist: Deutschland will inklusiv werden. Dieses Ziel soll in zehn Jahren erreicht werden. Wo stehen Sie im Jahre 2017?

Der NAP 2.0 setzt auf den ersten Aktionsplan aus dem Jahr 2011 auf und enthält 175 Maßnahmen. Ziel ist, durch rechtliche Änderungen, Förderprogramme, Forschungsprojekte und Veranstaltungen die UN-Behindertenrechtskonvention Schritt für Schritt umzusetzen. Ein Schwerpunkt liegt erneut auf Maßnahmen jetzt auch eigene Aktionspläne. Er verbessert also die Lebensbedingungen der Menschen konkret – nicht schlagartig und nicht überall, aber doch beständig und in vielen Lebensbereichen.

Behinderte Menschen sind meist von einem besonderen Armuts- und Gesundheitsrisiko bedroht. Wie kann man hier mehr Chancengleichheit erreichen?

Der Zugang zum Arbeitsmarkt und damit zu Erwerbseinkommen ist noch immer schwierig. Dies spiegelt sich auch im Einkommen wider. Auch müssen Menschen mit wesentlichen Behinderungen und ihre Angehörigen sich heute teilweise noch an den Kosten der Leistungen der Eingliederungshilfe beteiligen. Das wird aufgrund des neuen Bundesteilhabegesetzes ab 2020 weitgehend entfallen. Eine vertiefte Analyse der Gründe für Armuts- und Gesundheitsrisiken wird uns mit der Auswertung der gerade anlaufenden und 2021 abgeschlossenen Befragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen möglich sein.

Auf den Punkt gebracht: Worin sehen Sie den größten Hemmschuh für mehr Inklusion am Arbeitsmarkt?

Die größte Herausforderung besteht darin, Denkblockaden in den Köpfen zu lösen. Berufliche Inklusion bedeutet, dass die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen ganz selbstverständlich sein muss. Unsere Anstrengungen zur Verbesserung der beruflichen Teilhabe, wie etwa die „Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung“, sind daher insbesondere darauf ausgerichtet, Vorurteile, Missverständnisse und Informationslücken zu beseitigen, damit noch mehr Betriebe künftig ganz selbstverständlich bei ihrer Personalsuche auch Menschen mit Behinderungen in Betracht ziehen und auch tatsächlich einstellen. Insbesondere kleine Betriebe müssen wir weiter in den Fokus nehmen und sie für das Arbeitskräftepotenzial und die Leistungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen sensibilisieren.

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