Medizinischer Dienst der Krankenversicherung

Neue Aufgaben in Pflege und Gesundheit

Ob Reform der Qualitätsprüfung in der Pflege oder Qualitätsprüfung im Krankenhaus ab 2019: Auf die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) kommen neue Aufgaben zu. Im Kern geht es darum, eine qualitativ hochwertige Versorgung für Patienten in Pflege und Gesundheit sicherzustellen. Der MDK leistet dafür seinen Beitrag.

Nach der erfolgreichen Umsetzung der neuen Pflegebegutachtung warten auf den MDK für die Jahre 2018 und 2019 neue große Herausforderungen: Denn das Pflegestärkungsgesetz (PSG) II sieht für die Pflege eine neue Qualitätswelt aus Ergebnisindikatoren, neuem Prüfverfahren und neuer Qualitätstransparenz vor. An all diesen Punkten wird aktuell im Pflege-Qualitätsausschuss mit Unterstützung der Wissenschaft gearbeitet. Sobald die Ergebnisse vorliegen, wird der Startschuss für die Umsetzung erfolgen.

Für die Medizinischen Dienste heißt das: Wir werden ein völlig neues Prüfverfahren einführen. Das neue Verfahren wird die bewohnerbezogene Qualität noch stärker ins Zentrum der MDK-Qualitätsprüfung rücken. Zentrale Beurteilungsgrundlagen sind dabei die Inaugenscheinnahme der pflegebedürftigen Menschen und die Fachgespräche mit den für die Pflege und Betreuung verantwortlichen Fachkräften. Die Dokumentation wird künftig nur noch eine ergänzende Informationsquelle sein. Bei der Bewertung der Qualität soll in Zukunft zwischen Ergebnisdefiziten, Prozessdefiziten und Dokumentationsdefiziten unterschieden werden. Bei den Prüfinhalten werden neue Themen wie die Förderung der Mobilität, die Unterstützung bei herausforderndem Verhalten und die soziale Betreuung stärker gewichtet werden. Auch auf den Umgang mit Schmerzen wird ein stärkerer Fokus gelegt. Die Medizinischen Dienste werden die Umsetzung der neuen Qualitätsprüfung systematisch vorbereiten und die Einrichtungen und Pflegebedürftigen im Vorfeld über die Änderungen informieren.

Eine weitere neue Aufgabe stellt die bundesweite Einführung der MDK-Qualitätsprüfungen im Krankenhaus dar, die voraussichtlich ab dem nächsten Jahr möglich sind. Mit dem Krankenhausstrukturgesetz hat der Gesetzgeber 2015 die „Qualitätsoffensive Krankenhaus“ auf den Weg gebracht. Nach Abschluss der Vorarbeiten durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wird der MDK die Einhaltung der Qualitätsanforderungen überprüfen können. Voraussetzung ist: Es gibt Anhaltspunkte für Verstöße gegen die Qualitätsrichtlinien des G-BA. Gesetzliche Krankenkassen, der G-BA oder Qualitätssicherungsgremien auf Bundes- und Landesebene können dann den MDK mit den Qualitätskontrollen beauftragen.

In Zukunft soll die Vergütung stationärer Leistungen daran gebunden sein, dass die Krankenhäuser die Qualitätsanforderungen für bestimmte Eingriffe erfüllen – zum Beispiel für spezielle Herzklappenoperationen oder Kinderonkologie. Solche Eingriffe dürfen nur dort gemacht werden, wo die dafür vom G-BA festgelegten personellen und apparativen Voraussetzungen vorhanden sind. Die damit verbundene Verknüpfung von Qualität und Vergütung ist neu. In welchem Umfang sich erkennbare Qualitätsverbesserungen ergeben, wird wesentlich davon abhängen, wie intensiv von dem Instrument der MDK-Qualitätsprüfung Gebrauch gemacht wird. Wir sehen in der neuen Aufgabe eine Chance, die Qualität in der stationären Versorgung für die Patienten zu verbessern.

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