Krankenhaus

Pflegepersonaluntergrenzen per Verordnung

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband sollten bis 30. Juni 2018 für pflegesensitive Bereiche im Krankenhaus Pflegepersonaluntergrenzen (PPUG) festlegen. Mangels Konsens war angedacht, nach der Sommerpause am 24. August 2018 eine Einigung herbeizuführen. Überraschend legte am 23. August 2018 der Bundesgesundheitsminister den Referentenentwurf einer Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) vor, mit der er die ab 1. Januar 2019 geltenden Untergrenzen selbst festlegt. Daher ist der Referentenentwurf zu begrüßen. Er reflektiert im Wesentlichen den Verhandlungsstand, der an der Gremienzustimmung der Leistungserbringerseite gescheitert war.

PPUG sind kritische Grenzen der Pflegepersonalbesetzung. Da sich Untergrenzen auf pflegesensitive Bereiche beziehen, kann es zu einer Patientengefährdung kommen, wenn sie unterschritten werden. Pflegesensitiv bedeutet pflegeempfindlich und nicht pflegeintensiv. PPUG sind auch nicht mit Pflegepersonalanhaltszahlen zu verwechseln, die einen Sollbedarf einer angemessenen Personalbesetzung reflektieren, so wie bei der Pflegepersonalregelung Anfang der 90er Jahre.

Als pflegesensitive Bereiche wurden die Bereiche Intensivmedizin, Geriatrie, Unfallchirurgie, Kardiologie, Neurologie und Herzchirurgie festgelegt. Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hatte Anfang des Jahres den Auftrag erhalten, den Personalbestand in diesen pflegesensitiven Bereichen zu ermitteln. Auf Basis dieser Erhebung konnten bis auf die Bereiche Neurologie und Herzchirurgie Personalbestände ermittelt werden. Die Untergrenzen wurden dabei im Rahmen eines sogenannten Perzentilansatzes an der Grenze des unteren Viertels der jeweiligen Bereiche festgelegt. Zusätzlich wurden die Untergrenzen in Tag- und Nachtschicht und in Werktage und Wochenend-/Feiertage differenziert.

Die Leistungserbringerseite kritisierte insbesondere die Repräsentativität der Stichprobe. Den Meldungen aus der Presse war zu entnehmen, dass vor allem in der Intensivmedizin die Kliniken die Untergrenzen nicht erfüllen können. Drohungen, dass etwa 500 Intensivabteilungen schließen müssen, standen im Raum. Richtig ist, dass von 620 angeschriebenen Kliniken nur 139 Kliniken Personalbesetzungszahlen geliefert haben. Es ist durchaus möglich, dass gerade die Kliniken sich an der freiwilligen Erhebung beteiligt haben, die über eine gute Personalbesetzung im Pflegedienst verfügen. Sollte diese Vermutung zutreffen, werden nicht wie theoretisch vorgesehen 25 Prozent der Klinken die Untergrenzen nicht erfüllen können, sondern praktisch wesentlich mehr.

Die Krankenkassen haben mit zu einer auskömmlichen Betriebskostenfinanzierung beigetragen. Aufgrund fehlender Investitionsmittel durch die Bundesländer einerseits und Profitdenken der Krankenhausträger andererseits kam es zum Pflegepersonalabbau in vielen Krankenhäusern. Dieser fällt im Vergleich der Krankenhäuser unterschiedlich aus. Wünschenswert ist, wenn für alle bettenführenden Fachabteilungen solche Untergrenzen festgelegt werden.

Versicherte und Patienten sind daher gut beraten, sich im Vorfeld einer geplanten Krankenhausbehandlung über die Personalausstattung der jeweiligen Krankenhäuser zu informieren. Vergleichsportale wie der vdek-Kliniklotse können dabei wichtige Hinweise geben. Versicherte und Patienten sind daher gut beraten, sich im Vorfeld einer geplanten Krankenhausbehandlung über die Personalausstattung der jeweiligen Krankenhäuser zu informieren. Vergleichsportale wie der vdek-Kliniklotse können dabei wichtige Hinweise geben. www.vdek-kliniklotse.de