Gesundheitspolitik 2019

Nicht nur reines Abarbeiten

Illustration: Nicht nur reines Abarbeiten

Seit dem Frühjahr dieses Jahres steht Jens Spahn (CDU) an der Spitze des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). In diesen ersten Monaten hat er mehr geklotzt als gekleckert. Und ähnlich vehement soll es auch 2019 in der Gesundheits- und Pflegepolitik weitergehen.

In den vergangenen Wochen hat sich Jens Spahn zu allem Möglichen geäußert. Nur eines war fast überhaupt kein Thema in seinen zahlreichen Interviews und Auftritten: die Gesundheits- und Pflegepolitik.

Ob Hartz IV, UN-Migrationspakt, das Diesel-Desaster, Trumps Handelszölle, der Ukraine-Konflikt. Einen Gesundheitsminister, der auf so vielen Hochzeiten tanzt, hat die Republik noch nicht gesehen. Aber es gab ja bisher auch keinen, der CDU-Chef werden wollte. So tingelte der 38-Jährige durch die Lande und die Themen. Blieb da nichts liegen? Muss man bei so viel Nebeneinsatz nicht zwangsläufig Ressort und Regierungsjob vernachlässigen?

Beim Blick auf das Bewältigte hat man nicht den Eindruck. In seinem ersten Halbjahr hat Spahn zwei dicke Gesetzespakete über die Rampe geschoben: das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (PpSG) und das GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG). Beide wurden im Herbst beschlossen, beide treten zum Jahreswechsel in Kraft. Die Begleitmusik für ersteres – eine Beitragserhöhung um satte 0,5 Punkte – kommt zeitgleich und nahezu ohne politischen Ärger, sie bringt der gesetzlichen Pflegeversicherung 7,6 Milliarden Euro mehr im Jahr. Ein dritter Brocken, das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), gesellt sich im Frühjahr – auch wenn die Ärztelobby noch protestiert.

Mangel an Pflegefachkräften

Beim Pflegepersonal hat der Minister richtigerweise nachgebessert, um Vorzeigbares zu haben: Statt um 8.000 wird das Heimpersonal nun um 13.000 Stellen aufgestockt. Dabei ist die Kernfrage, woher die fehlenden Fachkräfte kommen sollen, noch unbeantwortet. In einer Konzertierten Aktion mühen sich gleich drei Ministerien darum, den Job attraktiver zu machen. Auch Ausbildung im Ausland soll helfen. Dafür sind bis 2023 schon mal neun Millionen Euro bewilligt.

Bei der Krankenhauspflege wird noch mehr geklotzt. Die Kliniken bekommen künftig jede zusätzliche Pflegestelle finanziert. Gleichzeitig hat der Minister Zähne gezeigt: Weil sich Klinikträger und Kassen nicht auf Personaluntergrenzen einigen konnten, legte er diese kurzerhand selbst per Verordnung fest. Von 2019 an gelten solche Mindestquoten nun für Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und Unfallmedizin. Und dabei wird es wohl nicht bleiben.

Anders als sein Amtsvorgänger Hermann Gröhe denkt Jens Spahn nämlich nicht daran, sich aufs fleißige Abarbeiten des Koalitionsvertrags zu beschränken. Er hat Ideen, powert, tritt Beteiligten auf die Füße. Und vergisst dabei auch nicht die Selbstvermarktung.

Rückkehr zur Parität

Die Rückkehr zur Parität etwa reklamiert Spahn munter für sich – dabei waren es die Sozialdemokraten, die ihn hier zum Jagen trugen. Allerdings haben sie die Ungerechtigkeit auch erfunden: Seit Mitte 2005 müssen gesetzlich Versicherte höhere Beiträge stemmen als Arbeitgeber, von 2019 an ist das wieder passé. Arbeitnehmer und Rentner sparen dadurch 6,9 Milliarden Euro im Jahr.

Für Selbständige, denen kein Arbeitgeber beim Zahlen hilft, wird die gesetzliche Absicherung ebenfalls günstiger. Ihr Mindestbeitrag sinkt von 360 auf 156 Euro im Monat. Das ist nicht nur eine Reaktion auf steigende Beitragsschulden. Es macht die gesetzlichen Kassen auch attraktiver gegenüber Privatanbietern. Damit diese nicht zu „Spar-Kassen“ werden, müssen sie aber Reserven abbauen. Ihre Rücklagen dürfen eine Monatsausgabe nicht mehr überschreiten.

Akzente gesetzt hat Spahn vor allem beim TSVG. Sein politischer Beweggrund: den Befürwortern einer Bürgerversicherung den Wind aus den Segeln nehmen. Um Kassenpatienten schneller an Termine kommen zu lassen, hat sich der Minister etliches einfallen lassen – beginnend bei der Rundum-Erreichbarkeit von Terminservicestellen und endend bei der Verpflichtung für Kassenärzte, ihren gesetzlich Versicherten mehr Zeit zu widmen. Die Vorgabe, ihnen künftig pro Woche mindestens 25 Sprechstunden statt bisher nur 20 zu widmen, empört zwar die Funktionäre. Doch Spahns Gesetz enthält auch gehörig Zuckerbrot: Wer neue Kassenpatienten annimmt, ihnen Termine beim Facharzt vermittelt oder auch bloß in unterversorgten Regionen praktiziert, kann mit satten Honoraraufschlägen rechnen.

Mit dem Gesetz kommt noch einiges andere vom Tisch. Dass die elektronische Patientenakte bis 2021 eingeführt sein muss, etwa. Dass auf Wunsch jeder auch per Smartphone Zugriff auf seine Gesundheitsdaten erhält. Und dass Physiotherapeuten und Logopäden endlich besser bezahlt werden.

Mehr Geld für Apotheker

Weiteres ist im Werden. Spahn hat angekündigt, die Apotheker deutlich besser für Notdienste und zusätzliche Leistungen zu honorieren. Das ist auch Kompensation für das voreilige Koalitionsversprechen, den Versandhandel mit rezeptpflichtiger Arznei zu verbieten. Passt nicht in die Zeit, muss der Minister nun eingestehen. Gleichwohl will er Begrenzungen. Der Marktanteil des Internet-Handels soll fünf Prozent nicht übersteigen, die Rabatte sollen nicht überhand nehmen.

Angekündigt hat Spahn auch Konsequenzen aus den Skandalen um Blutdrucksenker und Krebsmittel. Die versprochene Telematik-Infrastruktur muss an den Start. Ohne elektronische Rezepte kommt die Telemedizin nicht von der Stelle. Die Kassen drängen auf eine Änderung des Risikostrukturausgleichs. Für Medizinprodukte braucht es schärfere Kontrollen, ein Implantateregister ist geplant. Und zum besonderen Schwerpunkt für 2019 hat Spahn eine ganz diffizile Sache erklärt: die Verbesserung der medizinischen Qualität in den Kliniken.

Dazu kommt das Ziel, die beschämend niedrige Zahl der Organspenden zu steigern. Demnächst wird ein Gesetz in Kraft treten, das Entnahmekliniken mehr Geld und Transplantationsbeauftragte beschert. Und Mitte 2019 wird voraussichtlich darüber befunden, ob man nicht jeden, der nicht widerspricht, zum potenziellen Organspender erklärt. Spahn ist mit dieser Idee vorgeprescht, offeriert aber auch die Hilfe seines Ministeriums beim Formulieren von Gegenanträgen.

Im Herbst 2019 schließlich soll ein neuer und aussagekräftiger Pflege-TÜV an den Start. Wenn das wieder nicht gelingt, wird der Minister wohl auf den Tisch hauen müssen. Dass er das kann, weiß man inzwischen.

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