Telematik

Das eRezept soll 2020 kommen

Die Selbstverwaltung von Krankenkassen, Ärzten und Apothekerschaft erhält den Auftrag, bis Anfang 2020 die erforderlichen Regelungen für die Einführung des elektronischen Rezepts (eRezept) zu schaffen.

Bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen hakt es nach wie vor in den Bereichen, die Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) direkt betreffen. Während weite Teile der Austauschverfahren zwischen Sozialversicherungsträgern und Leistungserbringern längst digital erfolgen, hat sich bei der Zettelwirtschaft etwa mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder Arztbriefen noch nicht viel getan. Dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) jetzt in diesem Bereich auf die Tube drückt, zeigt sich schon im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). So steht im aktuellen Entwurf, dass die Krankenkassen ihren Versicherten ab 2021 die elektronische Patientenakte (ePA) als freiwillige Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zur Verfügung stellen müssen.

Ein weiteres Gesetzgebungsverfahren nutzt das BMG nun ebenfalls, um eine elektronische Anwendung für Versicherte Realität werden zu lassen. Das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) enthält einen Passus zum eRezept. Mit einer Frist von sieben Monaten ab Inkrafttreten des GSAV wird die Selbstverwaltung verpflichtet, die erforderlichen Regelungen für das eRezept zu schaffen. Bislang ist im SGB V ausschließlich die Papierform vorgesehen. Die Frist beginnt am 1. Juli 2019; somit könnten ab Februar 2020 die ersten eRezepte für GKV-Versicherte in den Apotheken eingelöst werden. Mehrere Modellprojekte dazu laufen demnächst an.

Ablösung des papiergebundenen Rezepts

Perspektivisch soll das eRezept die analoge Verordnung für Arzneimittel auf Papier ablösen – dabei ist allerdings noch offen, ab wann. Nach Schaffen der rechtlichen Rahmenbedingungen wird es mit den Erfahrungen aus den Modellprojekten darum gehen, die technischen Rahmenbedingungen zur deutschlandweiten Einbindung in die Telematikinfrastruktur der gematik zu schaffen. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen auch Betäubungs- und Hilfsmittelverordnungen mit einbezogen werden.

Nicht nur im Inland, sondern auch bei Auslandsaufenthalten in Mitgliedsländern der Europäischen Union (EU) profitieren Patienten zukünftig vom eRezept. Denn im Rahmen der „EU-Strategie für Gesundheit und Pflege“ ist geplant, dass Apotheken nach und nach in allen Mitgliedstaaten elektronische Rezepte über die gemeinsame E-Health-Diensteinfrastruktur abrufen können. Für die Einführung in Deutschland bedeutet dies, dass die Migration des eRezeptes in die Infrastruktur nicht nur der gematik, sondern auch der EU sichergestellt sein muss.

Wann das grenzüberschreitende eRezept im Versorgungsalltag angekommen sein wird, steht erst recht noch in den Sternen. Den Anfang machen die Länder Finnland und Estland, bei denen die elektronische Verordnung von Medikamenten im Inland bereits Alltag ist. Elektronische Rezepte aus Finnland können jetzt in teilnehmenden estnischen Apotheken eingelöst werden.

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