Qualitätssicherung in Pflegeeinrichtungen

Gelingt der Neustart der Qualitätsprüfung?

Illustration: Qualitätssicherung für Pflegeeinrichtungen

Das Verfahren zur externen Qualitätssicherung für Pflegeeinrichtungen steht vor umfangreichen Veränderungen. Die Prüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) werden auf eine neue Grundlage gestellt, die Pflegenoten abgeschafft und Ergebnisindikatoren eingeführt. Derzeit ringen die Pflegekassen und Leistungserbringer noch um die wichtige Frage, wie man die Ergebnisse der Qualitätsprüfung so darstellt, dass sie für den Verbraucher verständlich sind und die Versorgungsrealität vor Ort sachgerecht widerspiegeln.

Wenn Pflegebedürftige auf professionelle Pflege angewiesen sind, gilt es, in kürzester Zeit einen Pflegeanbieter in der Region auszuwählen. Neben dem Preis ist die Qualität ein entscheidendes Auswahlkriterium. Eine schnelle Orientierung zum Thema Qualität bieten die Pflegenoten, mit denen bis dato die Ergebnisse aus Qualitätsprüfungen bewertet werden. Seit 2009 sind sie im Einsatz, haben jedoch im Zeitverlauf zunehmend an Aussagekraft verloren. So ist heute festzustellen, dass die meisten Pflegeeinrichtungen mit ähnlich guten Noten abschneiden und eine Differenzierung für den Verbraucher kaum noch möglich ist. Zudem häufen sich die Fälle, in denen die gute Benotung mit der tatsächlichen Qualität vor Ort nicht übereinstimmt. Das zeigen exemplarisch immer wieder die Anlassprüfungen des MDK, die bei entsprechenden Beschwerden von Pflegebedürftigen oder deren Angehörigen durchgeführt werden.

Das Ringen um die sachgerechte Beurteilung der Qualität in der Pflege hat eine lange Geschichte und war stets mit intensiven Fachdebatten verbunden. Bereits 2002 wurden Heimbetreiber und Pflegekassen gesetzlich verpflichtet, verbindliche Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen abzuschließen. Sechs Jahre später wurden die Qualitätsvorschriften mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz umfassend fortentwickelt und jährliche Routineprüfungen von Pflegeeinrichtungen durch den MDK eingeführt. Damit wurde auf die gesellschaftlichen und politischen Forderungen nach mehr Qualität und Transparenz im sensiblen Versorgungsbereich der Pflege reagiert. Damals fast schon revolutionär war die neue gesetzliche Vorgabe, dass die Ergebnisse der Prüfungen im Internet zu veröffentlichen sind. Es war die Geburtsstunde der Pflegenoten, die seither auch im Pflegelotsen, einem Onlineportal des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), als wichtige Verbraucherinformation veröffentlicht werden. Dieser Schritt war richtungsweisend für nutzerfreundliche Informationen in der gesamten Gesundheitsversorgung.

„Pflege-TÜV“ befördert Qualitätsentwicklung

Die MDK-Prüfungen, gerne auch als Pflege-TÜV bezeichnet, haben die Qualitätsentwicklung in der Pflege befördert – auch wenn es von den Pflegekassen kritisch gesehen wird, dass die Auswahl der zu veröffentlichenden Prüfkriterien und das dahinterstehende Benotungssystem zwischen Leistungserbringern und Pflegekassen ausgehandelt werden müssen. Aus Sicht des vdek wäre eine Festsetzung dieser Prüfbedingungen allein durch die Kostenträger zielführender. Viele Verhandlungskompromisse und Schiedssprüche haben ein klares Nachschärfen der Noten und eine angemessene Gewichtung von „harten“ und eher „weichen“ Qualitätskriterien verhindert, sodass das Resümee zu den Pflegenoten eher ernüchternd ausfällt.

Der Gesetzgeber musste also nachhelfen und hat den Verhandlungspartnern die grundlegende Weiterentwicklung des Qualitätssystems in der Pflege ins Aufgabenbuch geschrieben. Da die politischen Erwartungen an das neue System hoch und die Zeitvorgaben eng sind, hat der neu gegründete Qualitätsausschuss Pflege auch sofort die notwendigen wissenschaftlichen Aufträge zur Weiterentwicklung des Qualitätssystems ausgeschrieben. Die beauftragten Forschungseinrichtungen haben zügig neue Instrumente zur Qualitätsmessung entwickelt. Der Fokus lag dabei zunächst auf den stationären Einrichtungen. Hier gibt es zukünftig drei wichtige Säulen als Grundlage der Qualitätsinformation:

1. Das Hauptelement der externen Qualitätssicherung ist weiterhin die MDK-Prüfung. Sie wurde inhaltlich umfangreich weiterentwickelt: Dabei wurde der gesamte Prüfkatalog überarbeitet und auf Kriterien mit hoher Relevanz für die pflegebedürftigen Menschen beschränkt. So schauen die MDK-Prüfer von nun an vor allem auf die Aspekte, die auch im Rahmen der Pflegebedürftigkeitsprüfung relevant sind, zum Beispiel die Mobilität und Selbstversorgung.

2. Die Pflegeeinrichtungen erheben in halbjährlichen Abständen sogenannte Ergebnisindikatoren, die Aufschluss über Krankenhausaufenthalte oder Stürze von Bewohnern geben. Die Daten werden an eine unabhängige Auswertungsstelle gemeldet und dort ins Verhältnis zu den Daten anderer Einrichtungen gesetzt. Diese vergleichenden Ergebnisse werden zukünftig Bestandteil der Veröffentlichung der Qualitätsergebnisse sein. Die Einrichtungen selbst können erkennen, wo mögliche Verbesserungspotenziale bestehen – und zielgerichtet reagieren. Die Landesverbände der Pflegekassen erhalten die Ergebnisse, um sie bei der Beauftragung der MDK-Qualitätsprüfung zu berücksichtigen.

3. Komplettiert werden die Aussagen zur Qualität durch allgemeine Informationen zur Ausstattung und zum pflegerischen Angebot der jeweiligen Einrichtung.

Umstellung im ambulanten Bereich nicht vor 2020

Mit den MDK-Prüfungen auf der neuen, wissenschaftlichen Grundlage wird im vollstationären Bereich ab November 2019 begonnen, im ambulanten Bereich soll zunächst eine Pilotierung mit ausgewählten Einrichtungen vorgeschaltet werden. Mit einer Umstellung des Systems ist nicht vor 2020 zu rechnen. Bis dahin läuft das alte Notensystem weiter. Derzeit wird im Qualitätsausschuss noch um die Details zur Darstellung der Prüfergebnisse gerungen. Dabei geht es darum, die Anforderungen aus Sicht der Wissenschaft und der Verbraucher in Einklang zu bringen. Eine zu wissenschaftliche Darstellung kann zulasten der Verständlichkeit gehen. Gleiches gilt für die Frage, ob Ergebnisse zusammengefasst oder einzeln ausgewiesen werden. So geht jede Zusammenfassung zwar mit einem Informationsverlust einher, doch ist diese für den Verbraucher schneller zu greifen. Entsprechend finden sich bei fast allen einschlägigen Bewertungsportalen zusammenfassende Bewertungen. www.pflegelotse.de

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