vdek-Zukunftsforum 2019

Schafft die Digitalisierung die Psychotherapeuten ab?

Medizinische Apps und onlinebasierte Therapieangebote können die psychotherapeutische Versorgung von Patienten sinnvoll ergänzen – und in manchen Fällen auch eine geeignete Alternative zur Psychotherapie bieten. So das Fazit des Zukunftsforums, zu dem der vdek am 11. September 2019 in seine Zentrale in Berlin geladen hatte.

Gemeinsam mit prominenten Vertretern aus Politik, Selbstverwaltung, der Start-up-Branche sowie dem Bereich der Psychiatrie und Psychotherapie diskutierte der vdek über Chancen und Grenzen onlinebasierter Angebote am Beispiel der Psychotherapie. „Die Ersatzkassen sind Vorreiter in der digitalen Versorgung“, sagte Uwe Klemens, Verbandsvorsitzender des vdek, zur Eröffnung des Zukunftsforums. „Viele Ersatzkassenversicherte nutzen die Möglichkeit von digitalen Angeboten. Mit TK-Safe und Vivy haben vdek-Mitgliedskassen wichtige Vorarbeiten für die elektronische Patientenakte geleistet. Auch die erste App auf Rezept kam von einer Ersatzkasse.“ Die Ersatzkassen würden daher auch die Chancen des von Gesundheitsminister Jens Spahn geplanten Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) für ihre Versicherten nutzen. „Allerdings wünschen wir uns eine stärkere Einbindung der Selbstverwaltung in das Bewertungsverfahren von digitalen Anwendungen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss“, so Klemens weiter.

Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende vdek und Dr. Gottfried Ludewig, BMG beim vdek-Zukunftsforum 2019

vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner und Dr. Gottfried Ludewig, Abteilungsleiter Digitalisierung im Bundesgesundheitsministerium, beim vdek-Zukunftsforum.

Steigende Zahl ambulanter Psychotherapien

Zum gewählten Thema des diesjährigen vdek-Zukunftsforums führte Klemens aus: „Für die Ersatzkassen hat eine gute, funktionierende Versorgung bei psychischen Erkrankungen seit jeher einen hohen Stellenwert. In den letzten Jahren haben wir uns für eine stärker strukturierte und auf die Bedürfnisse der Versicherten abgestimmte Therapie eingesetzt.“ Diese Vorstellungen seien maßgeblich in die 2017 überarbeitete Psychotherapie-Richtlinie eingeflossen. Gleichzeitig steige aber die Zahl der ambulanten Psychotherapien ständig weiter. „Daher richten wir heute unseren Blick darauf, was Online-Angebote und Apps hier leisten können. Wo können sie die persönliche Therapie ergänzen oder sogar ersetzen?“

Dr. med. Iris Hauth, Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) sowie Ärztliche Direktorin und Regionalgeschäftsführerin am Alexianer St. Joseph-Krankenhaus Berlin-Weißensee, bot in ihrem Vortrag im Anschluss einen Überblick onlinebasierter Therapieangebote. Sie benannte Beispiele für wirksame Programme bei diversen psychischen Erkrankungen, die gut evaluiert seien und somit nachweislich eine Wirksamkeit für die Nutzer hätten. Solche Programme könnten zur Prävention, Frühintervention, mit oder ohne Begleitung und auch zur Nachsorge eingesetzt werden. Die DGPPN habe aus der Studienlage entsprechende Qualitätskriterien für wirksame onlinebasierte Behandlungsprogramme entwickelt. „Wichtig ist aber in jedem Fall eine vorherige Diagnose durch einen Arzt oder Psychotherapeuten“, betonte Hauth. Sei es, um Komorbiditäten abzuklären, oder auch organische Ursachen. So könne beispielsweise eine Schilddrüsenunterfunktion die Ursache für eine Depression sein.

„Sehr gute Apps sind dann sehr gut, wenn sie im Rahmen einer Psychotherapie oder ärztlichen Behandlung angeboten werden“, unterstrich Dr. Christina Tophoven, Geschäftsführerin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Behandlung und Versicherung sollten ihrer Meinung nach allerdings getrennt sein. Außerdem stellte auch sie die Bedeutung einer Qualitätsbewertung entsprechender Programme und Apps heraus. „Es ist sehr wichtig, dass Ärzte und Psychotherapeuten erkennen können, welche Programme nachweislich wirksam und qualitätsgesichert sind und auch die Patientendaten schützen“, sagte sie in Anbetracht des existierenden enormen Angebots. Die Bewertungskriterien müssten transparent sein.

Digitale-Versorgung-Gesetz als Grundlage

Das geplante DVG soll eine Grundlage schaffen für neue, moderne Versorgungsangebote in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Beispielsweise werden Ärzte und Psychotherapeuten ihren Patienten künftig digitale Gesundheitsanwendungen auf Kosten der GKV verordnen können. Dr. Gottfried Ludewig, Abteilungsleiter Digitalisierung beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG), erklärte dazu auf dem Zukunftsforum: „Damit die Versorgung in Deutschland patienten-freundlicher wird, ist Digitalisierung für uns kein Nebenaspekt mehr. Sie ist zentraler Bestandteil unserer Arbeit. Wir sorgen zum Beispiel dafür, dass sich Patienten bald nützliche und sichere digitale Anwendungen von ihrem Arzt verschreiben lassen können. Diese Angebote werden Therapeuten aber nicht ersetzen, sondern bei ihrer Arbeit unterstützen. Nach dem Prinzip: Psychotherapeut und App. Nicht App statt Psychotherapeut.“

Aus der Politik waren neben dem BMG auch Dirk Heidenblut MdB (SPD), Ordentliches Mitglied im Ausschuss für Gesundheit des Bundestages, sowie Maria Klein-Schmeink MdB, Gesundheitspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, vertreten. Sie untermauerten die Bedeutung digitaler Anwendungen für die Patientenversorgung.

Therapie-Apps schneller in die Versorgung bringen

Die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner fasste zum Abschluss des Zukunftsforums zusammen, dass „Therapie-Apps die Behandlung von leichten psychischen Erkrankungen unterstützen und in bestimmten Fällen eine face-to-face-Behandlung ersetzen können, etwa bei einer leichten Depression.“ Ein solches niedrigschwelliges Angebot könne gleichzeitig den positiven Effekt haben, dass mehr Therapieplätze für Patienten mit schweren psychischen Störungen zur Verfügung stehen. Es sei daher gut, dass diese Angebote mit dem DVG zukünftig schneller in die Regelversorgung kommen sollen. „Allerdings sollte bei dem vorgesehenen Bewertungsverfahren der Apps auch eine Nutzenbewertung erfolgen“, so Elsner. Dafür sei der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das geeignete Gremium und nicht, wie im DVG vorgesehen, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). „Der Patientenschutz muss im Vordergrund stehen.“ Um Versicherte bei der Auswahl von Apps zu unterstützen, sei es zudem richtig, dass Krankenkassen ihre Versicherten nach dem neuen Gesetz künftig individuell über für sie passende Versorgungsangebote informieren können.

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