Einwurf

Reformgesetz zum Morbi-RSA endlich auf der Zielgeraden

Im Februar 2020 soll das Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz in 2./3. Lesung verabschiedet werden. Gut, aber das Aufsichtsthema bleibt auf der To-do-Liste.

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Wettbewerbsunterschiede durch verschiedene Aufsichten müssen beseitigt werden.

Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek

Als Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Frühjahr den Referentenentwurf für
ein Faire-Kassenwahl-Gesetz vorstellte, war die Überraschung groß. Der Gesetzentwurf enthielt nicht nur Regelungen zur Reform des Finanzausgleichs, dem morbiditätsorientierten
Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA), sondern auch organisationsrechtliche Maßnahmen zur
Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Die Öffnung der landesbezogenen AOK für alle Versicherten einhergehend mit einer einheitlichen Aufsicht für alle Krankenkassen. In Zukunft sollte das Bundesversicherungsamt nicht nur über die bundesunmittelbaren Krankenkassen wie die Ersatzkassen wachen, das heißt, Versorgungsverträge oder Haushalte der Krankenkassen prüfen und genehmigen oder Wettbewerbsverstöße abwenden, sondern auch über die landesweit tätigen Krankenkassen, wie die AOK. Für diese sind bisher die Länder zuständig. Im Ergebnis hätte dies gleiche Rechtsauslegung für alle bedeutet.

Die Verknüpfung von finanzwirksamen und organisationsrechtlichen Regelungen war richtig. Denn nicht nur der Morbi-RSA verzerrt den Wettbewerb der Krankenkassen, weil er das Geld aus dem Gesundheitsfonds unfair verteilt. Die AOK erhalten zu viel, Ersatzkassen, Betriebs- und Innungskrankenkassen zu wenig Geld für die Versorgung ihrer Versicherten. Wenn sich regional aufgestellte Kassen dem bundesweiten Wettbewerb und einer bundesweiten Aufsicht bewusst entziehen – sie könnten sich auch heute schon bundesweit öffnen, wenn sie nur wollten – und Wettbewerbsvorteile dadurch generieren, dass sie sich ihre Aufsicht aussuchen, dann ist das kein fairer Wettbewerb, sondern Rosinenpickerei.

Es kam anders. Auf Druck der Länder wurden die Öffnung der AOK und damit die einheitliche Aufsicht aus dem Gesetz gestrichen. Es heißt nun Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG). Weitere Abstriche darf es jetzt nicht mehr geben. So sieht es auch die Monopolkommission. Spahns Gesetz sei gut, aber unvollständig. Gut, weil es geeignete Maßnahmen enthält, Fehlanreize im Morbi-RSA zu unterbinden. Das gilt sowohl für die Einführung einer Regionalkomponente und eines Risikopools als auch für die Regelungen zur Verhinderung von Manipulationsanfälligkeit. Unvollständig, weil keine einheitliche Aufsicht über die Kassen eingeführt wird.

Wenn das GKV-FKG im Februar 2020 verabschiedet wird, ist zwar ein wichtiger Schritt getan, das Thema einheitliche Aufsicht muss aber auf der Agenda bleiben. Wettbewerbsunterschiede durch verschiedene Aufsichten müssen beseitigt werden. Nach der Reform ist vor der Reform.

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