Sektorenübergreifende Versorgung

Weitere fünf Jahre Förderung durch den Innovationsfonds

Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) legte 2015 den Grundstein für den Innovationsfonds mit einer Laufzeit von zunächst vier Jahren. Seit 2016 fördert der Innovationsfonds mit 300 Millionen Euro jährlich sektorenübergreifende Versorgungsprojekte und die Versorgungsforschung. Ziel ist die qualitative Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Nun wurde der Fonds mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) um fünf Jahre verlängert.

Am 16. Oktober 2019 hat der Innovationsausschuss mit der letzten Förderentscheidung zu Projekten der neuen Versorgungsformen die ersten vier Jahre des Innovationsfonds abgeschlossen. Im Zuge der Entscheidung wurden nochmals 31 innovative Projekte ausgewählt. Somit wurden von 2016 bis 2019 insgesamt 150 Projekte zu den neuen Versorgungsformen gefördert. Das Gesamtfördervolumen für diese ausgewählten Projekte liegt dabei bei über 750 Millionen Euro.

Die Förderung der Versorgungsforschung erfolgte durch die Auswahl von insgesamt 230 Projekten mit einem Gesamtvolumen von über 270 Millionen Euro. In den ersten vier Jahren konnten sich die Ersatzkassen und der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) an einer großen Zahl der geförderten Projekte beteiligen. Dies gilt sowohl für die Versorgungsforschung, als auch für die neuen Versorgungsformen. Hier sind die Ersatzkassen und der vdek an 14 Projekten als Konsortialführer (Projektleitung) beteiligt. Darüber hinaus sind die Ersatzkassen an über 60 weiteren Projekten als Partner beteiligt.

Erste Ergebnisse aus den geförderten Versorgungsprojekten sind frühestens Anfang 2020 zu erwarten, da aufgrund der mehrjährigen Laufzeit das Ende der Projekte noch aussteht. Auch ohne Ergebnisse hat sich der Gesetzgeber jedoch entschlossen, den Innovationsfonds über das Jahr 2019 weiterzuführen.

Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) verlängert die Förderung durch den Innovationsfonds bis zum 31. Dezember 2024. Während der fünfjährigen Laufzeit stehen jährlich 200 Millionen Euro zur Verfügung, welche wiederum zur Förderung von neuen Versorgungsformen und zur Förderung der Versorgungsforschung verwendet werden sollen. Innovative Ideen werden sich zukünftig zudem Änderungen im Ablauf des Verfahrens stellen müssen. Das DVG führt regelhaft ein zweistufiges Förderverfahren ein. Das bedeutet, dass Ideen zuerst auf Basis einer Skizze ausgewählt werden, dann eine Förderung für die weitere Antragserstellung erhalten und abschließend erst hiernach bewertet werden. Dabei dürfen von diesen Projekten in der Regel nicht mehr als 20 Projektanträge bewilligt werden.

Neben den dargestellten Neuregelungen werden durch das DVG zudem ein Konsultationsverfahren zur Themenfindung, sowie ein Expertenpool, der die Aufgaben des bisherigen Expertenbeirates übernimmt, geschaffen. Durch beide Maßnahmen soll sowohl bei der Themenfindung, als auch bei der Antragsbewertung eine breitere Fachöffentlichkeit eingebunden werden.

Der Innovationsausschuss erhält durch das DVG außerdem eine neue Aufgabe. Zukünftig soll dieser innerhalb von drei Monaten zu den Ergebnissen der abgeschlossenen Förderprojekte Empfehlungen für die Überführung in die Regelversorgung beschließen. Für die neuen Versorgungsformen ist die Abgabe einer solchen Empfehlung verpflichtend.

Die nächsten fünf Jahre des Innovationsfonds werden von der Projektförderung, den
Projektergebnissen und den ausgesprochenen Empfehlungen begleitet. Das ermöglicht eine abschließende Bewertung des Innovationsfonds. Fest steht, die Ersatzkassen werden sich auch weiterhin am Innovationsfonds beteiligen und die neuen Abläufe und Verfahren aktiv begleiten, damit das Ziel des Innovationsfonds, die qualitative Weiterentwicklung der Versorgung in der GKV, erreicht wird.

Ausgewählte Innovationsfondsprojekte der Ersatzkassen

2016

RESIST – Resistenzvermeidung durch adäquaten Antibiotikaeinsatz bei akuten Atemwegserkrankungen

Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) gemeinsam mit Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse - KKH, Handelskrankenkasse (hkk), HEK - Hanseatische Krankenkasse

Im Rahmen des Modellprojekts RESIST werden Ärzte und Patienten für das Thema Antibiotikaresistenzen sensibilisiert und zu einem noch verantwortungsvolleren Umgang mit Antibiotika bei akuten Atemwegsinfekten motiviert. Ein zentraler Ansatzpunkt ist die Arzt-Patienten-Kommunikation und ganz konkret die Förderung der gemeinsamen Entscheidungsfindung.

2017

SaarPHIR – Saarländische Pflegeheimversorgung Integriert Regelhaft

BARMER gemeinsam mit TK, DAK-Gesundheit und weiteren Partnern

Das Projekt SaarPHIR möchte die ärztliche Versorgung von Patienten in Pflegeeinrichtungen verbessern. Hierfür unterstützt die Kassenärztliche Vereinigung Saarland ihre niedergelassenen Ärzte in der Bildung regionaler Versorgerteams. Haus- und Fachärzte bündeln ihre Ressourcen und ermöglichen so den Pflegeheimen eine beständige Verfügbarkeit und Erreichbarkeit. Die Saarländische Pflegeheimgesellschaft unterstützt Pflegeeinrichtungen darin, dass besonders geschulte Pflegekräfte als Ansprechpartner für die Ärzte zur Verfügung stehen.

pAVK-TeGeCoach – Periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK): Gesundheitscoaching und telemetrisch unterstütztes Gehtraining zur Steigerung der Lebensqualität

KKH gemeinsam mit TK und weiteren Partnern

In Deutschland weisen derzeit 4,5 Millionen Erwachsene eine periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK) auf. Die Erkrankung wirkt sich gravierend auf die Gesundheit und Lebensqualität aus. 75 Prozent der Betroffenen sterben an den Folgen. Ziel des Projektes ist es daher, das Fortschreiten der Erkrankung aufzuhalten, die Gehbeeinträchtigung zu verbessern, Amputationen zu vermeiden und Krankenhausaufenthalte und damit Versorgungskosten zu reduzieren.

2018

ReKo – Regionales Pflegekompetenzzentrum – Innovationsstrategie für die Langzeitversorgung vor Ort

DAK-Gesundheit gemeinsam mit weiteren Partnern

Ziel des Projekts ReKo ist es, ein regionales Pflegekompetenzzentrum zu schaffen, das diesem Versorgungsproblem insbesondere im ländlichen Raum entgegenwirkt. Die spezialisierte Beratung, Betreuung und stationäre sowie ambulante Versorgung pflegebedürftiger betagter Menschen soll hier in einem Case-Management-Ansatz vereint und koordiniert werden. Dafür sollen auch bislang unausgelastete Krankenhausressourcen genutzt und auf neue Aufgaben zugeschnitten werden.

2019

Drei für Eins

TK gemeinsam mit DAK-Gesundheit und weiteren Partnern

Ziel des Projektes ist die frühzeitige Förderung der gesunden Entwicklung und Bildungsteilhabe von Kindern und Jugendlichen mit klinischem und multimodalem Versorgungsbedarf durch sektorenübergreifende, aufsuchende Behandlung und Förderung durch die Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik gemeinsam mit den Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) und der Kinder- und Jugendhilfe (JH) in Hamburg.

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  1. Illustration: Ärztin verabreicht einem Kind eine Spritze
    Innovationsreport der TK

    Durchwachsene Bilanz