EBM-Reform 2020

Beratung noch nicht abgeschlossen

Nachdem bereits im Oktober 2012 die Eckpunkte für einen neuen Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) festgelegt worden sind, ist die EBM-Reform nun unter Dach und Fach. Die Änderungen treten unter der Prämisse der Punktsummen- und Ausgabenneutralität zum 1. April 2020 in Kraft. Weitere Beratungen zur Fortentwicklung sind vorgesehen.

Ein Kernelement der Überarbeitung des EBM war die Überprüfung der kalkulatorischen Zeitansätze der einzelnen Leistungen. Seit der EBM-Reform im Jahr 2008 hat sich herausgestellt, dass die Kalkulation der Zeiten insbesondere bei technisch basierten Arztgruppen deutlich zu hoch angesetzt wurde. Diese Fächer standen somit besser da als zuwendungsorientierte Fächer. Zur Förderung der sprechenden Medizin wurden nun die Zeiten bei den technischen Fächern herabgesetzt und das hausärztliche Gespräch sowie insbesondere Gespräche beim Psychiater und Neurologen höher bewertet.

Auf Basis des Orientierungspunktwertes wurde der kalkulatorische Arztlohn von 105.572 Euro auf 117.060 Euro angehoben und die Praxiskosten sowie die Kostendaten an den aktuellen Stand angepasst. Mit diesen Maßnahmen wurde die betriebswirtschaftliche Kalkulationsmethode des EBM weiterentwickelt und bildet die Basis für eine wirtschaftliche und zugleich bedarfsgerechte Leistungserbringung.

Der Aufbau des EBM bleibt unverändert

Der zweite Schwerpunkt der EBM-Reform bestand in der Überprüfung der Struktur und des Inhalts des EBM. Der Aufbau des EBM bleibt unverändert. Die Leistungsinhalte des EBM wurden auf den aktuellen Stand von medizinischer Wissenschaft und Technik überprüft. Dies hat zu inhaltlichen Ergänzungen von Leistungen, Klarstellungen oder Konkretisierungen geführt, ohne zusätzliche neue Leistungen abzubilden. Daneben wurden bei den Anpassungen die tatsächlichen Versorgungsabläufe in den Praxen besser berücksichtigt.

Nicht alle Änderungen konnten ausgabenneutral umgesetzt werden. Dies betrifft die Bewertungsanpassung der Blasenspiegelung (Urethro(-zysto)skopie) des Mannes, bei der nun auch ein flexibles Endoskop Verwendung finden kann. Zudem wurden als Anreiz zur Durchführung der Untersuchung auf Chlamydien zusätzliche Leistungen eingeführt. Weil die Untersuchung mit einem Auflichtmikroskop (Lupe) oft als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) abgerechnet wurde, erfolgte im Rahmen der Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs nun die Klarstellung, dass die Verwendung des Auflichtmikroskops Bestandteil der Leistung ist. Für diese Leistungen müssen die Kassen zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 55 Millionen Euro aufwenden.

Beratungsbedarf besteht weiterhin

Und jetzt? Es besteht weiterhin umfangreicher Beratungsbedarf. Neben der Aufwertung der Hausbesuche wurden die Anpassung der Sachkostenpauschalen und der Leistungen des ambulanten Operierens sowie die Beratung zu einzelnen Arztgruppen ausgeklammert. Um die nächste Stufe eines modernen und sachgerechten EBM zu erreichen, werden die Gespräche zwischen GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) daher auch nach der EBM-Reform fortgeführt.

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