Zukunft der Krankenhäuser

Sechs Thesen zur Leistungskonzentration

Ging es bisher darum, die Behandlungsqualität in Krankenhäusern zu sichern, wurden Mindestmengen eher zögerlich umgesetzt. Neue Vorstöße der Bundespolitik regen einen Ausbau der bestehenden Regelungen an. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) beteiligt sich mit sechs Thesen an der aktuellen Debatte.

Illustration: Medizinische Geräte

Behandlungen sind dort qualitativ besser, wo sie häufig durchgeführt werden. Das gilt insbesondere bei komplexen und riskanten Eingriffen. Mindestfallzahlen sollen verhindern, dass ein Krankenhaus solche Leistungen nur gelegentlich und damit ohne die nötige Erfahrung erbringt.

Für welche Leistungen es Mindestmengen gibt, bestimmt seit 2006 der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Derzeit gelten Mindestmengen für die folgenden Bereiche:

  • Lebertransplantation
  • Nierentransplantation
  • Komplexe Eingriffe an der Speiseröhre
  • Komplexe Eingriffe an der Bauchspeicheldrüse
  • Stammzelltransplantation
  • Kniegelenk-Totalendoprothesen
  • Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht von < 1.250 Gramm

Ausschlaggebend ist hierbei die vom Krankenhaus geschätzte Behandlungshäufigkeit pro Jahr. Haben Krankenkassen an der Schätzung Zweifel und widerlegen diese, greift nach § 136b Abs. 5 Satz 1 und 2 SGB V für diese Leistung ein Erbringungsverbot, ebenso entfällt der Vergütungsanspruch. Bundespolitisch gibt es erste Vorstöße, die bestehenden Regelungen auszubauen und zu verschärfen: So spielen im kürzlich beschlossenen Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) Mindestmengen eine entscheidende Rolle. Die Festlegung weiterer Mindestmengen wird darin gefordert, auch sollen bisher geltende Ausnahmeregelungen zum Teil entfallen.

Ein Ausbau der Mindestmengenregelung kann zu einer stärkeren Leistungskonzentration in der stationären Versorgung beitragen, wie sie der vdek seit Längerem fordert. Die ebenfalls in dieser Ausgabe vorgestellte IGES-Studie „Qualitätsverbesserung durch Leistungskonzentration in der stationären Versorgung“ unterstützt diese Forderung. Anknüpfend an die Studie hat der vdek sechs Thesen formuliert, die erstmals beim vdek-Zukunftsforum im April 2021 vorgestellt wurden.

Positive Wirkung der Konzentration von Leistungen auf die Versorgungsqualität im Krankenhaus

Die Ergebnisse der Untersuchungen der Studie in drei ausgewählten Bereichen zeigen, dass mit der weiteren Konzentration von Leistungen und durch Spezialisierung die Versorgungsqualität verbessert werden kann. Dabei darf es aber nicht zu medizinisch nicht notwendigen Leistungssteigerungen kommen. Ebenso müssen Monopolstellungen vermieden werden, damit ein Qualitätswettbewerb unter den Krankenhäusern stattfindet.

Mindestmengen als Element der Strukturplanung für den Ausbau der Leistungskonzentration konsequent ausbauen

Das Instrument der Mindestmengen ist in der Vergangenheit nur zaghaft und schleppend umgesetzt worden. Bisher beziehen sich Mindestmengen nur auf sieben Bereiche und werden von Krankenhäusern häufig nicht vollständig umgesetzt. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen erschweren es den Krankenkassen zudem enorm, für Krankenhäuser, die die Mindestmengen nicht erfüllen, die Zahlungen einzustellen. Mindestmengen müssen daher unter Berücksichtigung der Vorgaben des G-BA konsequent weiterentwickelt werden, so wie es der Gesetzgeber im GVWG beschlossen hat.

Zusätzlich sind die Strukturanforderungen an die Leistungserbringung zu verbessern

Neben einer aktiven Versorgungsplanung der Länder können Strukturanforderungen des G-BA Konzentrationsprozesse befördern und somit zu einer Verbesserung der Versorgungsqualität beitragen. Die Entwicklung von TAVI sollte ein Vorbild für andere Leistungen sein. Es gab klare Empfehlungen der Fachgesellschaften, was an medizinischer Kompetenz und Ausstattung notwendig ist. Der G-BA konnte dies aufgreifen und zügig verbindliche Vorgaben für Krankenhäuser schaffen. Genau dies hat den Konzentrationsprozess eingeleitet, wie die Studie aufzeigt. Weitere Leistungsbereiche sollten diesem Beispiel folgen.

Die Krankenhausversorgungsstruktur der Zukunft muss weiterentwickelt werden

Soll die Versorgungsqualität durch Leistungskonzentration verbessert werden, so müssen die Versorgungsstrukturen weiterentwickelt werden. Wir brauchen weniger, aber größere Standorte, insbesondere in den Ballungsgebieten. Es braucht hochspezialisierte Fachkrankenhäuser oder Krankenhäuser der Schwerpunktversorgung. Die Landeskrankenhausplanung muss künftig an bundeseinheitliche Rahmenvorgaben beziehungsweise einheitliche, vom G-BA entwickelte Planungskriterien angepasst werden. Auf dem Land, wo es nicht ausreichend hohe Fallzahlen für eine Leistungskonzentration gibt, sind vernetzte Strukturen auszubauen. Auch der prognostizierte Fachkräftemangel wird es notwendiger denn je machen, die Versorgung zu bündeln, um eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung zu gewährleisten.

Die Bundesländer müssen ihrer Verantwortung für eine angemessene Investitionsförderung nachkommen

Ohne entsprechende Investitionsprogramme der Länder mit angemessenen Investitionsquoten ist eine weitere Verbesserung der Versorgungsqualität durch Instrumente der Leistungskonzentration nicht möglich. Eine aktive Krankenhausplanung der Länder muss diesen Prozess unterstützen.

Bund-Länder-Pakt

Es muss ein Bund-Länder-Pakt geschlossen werden. Jede Reform im Krankenhaussektor stößt auf Widerstände. Ein übergreifendes Commitment für eine umfassende Reform ist dringend notwendig, um das für die Versorgungsqualität schädliche Lagerdenken zu überwinden.

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