Digitalisierung des Gesundheitswesens

Für mehr Akzeptanz

Die vergangenen Jahre haben sehr viel Schwung in die Digitalisierung des Gesundheitswesens gebracht. Die Rahmenbedingungen für elektronische Patientenakte (ePA), Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) und mehr sind da. Jetzt geht es darum, diese Angebote flächendeckend in die Versorgung zu bringen.

Illustration: Gesundheitskompetenz

DiGA, ePA, eRezept, eAU – es war bisweilen schwer, bei den gesetzlichen Regelungen zu diesen neuen Anwendungen aus Telematik und digitaler Gesundheitsversorgung den Überblick zu behalten. Gleichzeitig war dieser Kraftakt jedoch notwendig, um das deutsche Gesundheitswesen fit für die Zukunft zu machen. So stehen heute – ein Jahr nach Einführung der ersten DiGA – 20 Apps auf Rezept aus verschiedenen Indikationsbereichen zur Verfügung. Außerdem haben die Krankenkassen ihre elektronischen Patientenakten rechtzeitig zum 1. Januar 2021 an den Start gebracht, demnächst folgen elektronisches Rezept (eRezept) und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).

Nun kommt allerdings der schwierigere Teil der Aufgabe: Wie lassen sich aus diesen technischen Werkzeugen echte Instrumente zur Versorgungsverbesserung machen? Zunächst einmal muss darauf geachtet werden, dass die digitalen Angebote tatsächlich einen echten Mehrwert bieten. Wir erwarten daher zum Beispiel, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) seine Prüfung auf Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis stärker am medizinischen Nutzen ausrichtet. Hochpreisige DiGA, die viel versprechen, aber wenig halten, beschädigen nachhaltig das Image dieser neuen, vielversprechenden Versorgungsform bei Versicherten und Ärzt:innen. Gleichzeitig darf bei allem Fokus auf das technisch Mögliche und den Datenschutz die Benutzer:innenfreundlichkeit nicht auf der Strecke bleiben. Dies gilt vor allem für Anwendungen innerhalb der Telematikinfrastruktur. Daher setzen wir uns dafür ein, dass diese zukünftig wieder ausschließlich von den Krankenkassen entwickelt werden. Nur durch ihre langjährigen Erfahrungen an der Schnittstelle zu den Versicherten können digitale Angebote zum Erfolg werden.

Außerdem brauchen wir jedoch – neben größerer digitaler Gesundheitskompetenz bei den Versicherten – auch eine größere Akzeptanz und Offenheit aufseiten der Leistungserbringer:innen. Eine Patientenakte, die nicht gefüllt wird, ist nutzlos. Daher erwarten wir von den Standesvertretungen, nicht die angebliche zusätzliche Bürokratie durch die Digitalisierung zu beklagen, sondern stattdessen ihre Vorteile in der Patient:innenversorgung stärker zu betonen. Diese Überzeugungsarbeit gegenüber Versicherten und den weiteren Beteiligten im Gesundheitswesen sollte im Mittelpunkt unseres Handelns für das nächste Jahr stehen.

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