Elektronische Anwendungen

Meilensteine für die Versicherten

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet mit großen Schritten voran. Nach zunächst strukturellen Maßnahmen, die den Aufbau der Telematikinfrastruktur (TI) mit der Anbindung der ersten Leistungserbringer und die ersten Fachdienste betroffen haben, kommen die elektronischen Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA) und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) nun zunehmend auch bei den Versicherten an. Aber das System ist komplex und so muss Geduld bewiesen werden im zeitlich ambitionierten Einführungsprozess.

Illustration: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die Einführung der ePA zum 1. Januar 2021 und die Möglichkeit für die Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser, seit dem 1. Oktober 2021 die eAU an die Krankenkassen übermitteln zu können, bilden Meilensteine im Prozess der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Im kommenden Jahr folgt die Einführung des elektronischen Rezeptes (eRezept) bei apothekenpflichtigen Arzneimitteln.

Die Krankenkassen haben die technischen Voraussetzungen geschaffen, seit Anfang Oktober dieses Jahres eAU empfangen zu können. Die entscheidende Voraussetzung für die deutschlandweite Einführung der eAU ist die technische Anbindung der Leistungserbringer. Bei solch einer komplexen Einführungsphase mit vielen Beteiligten sind Stolpersteine oftmals vorprogrammiert. Diese gilt es zu erkennen und zu beheben. Diesbezüglich stehen die Beteiligten in einem regelmäßigen Austausch. Zum Starttermin waren die technischen Voraussetzungen noch nicht in allen Arztpraxen gänzlich vorhanden. Das liegt mitunter auch an der Vielzahl der verschiedenen Softwarehersteller und deren Updatezyklen für das Praxisverwaltungssystem sowie an der Integration weiterer Softwarekomponenten, die eine Übermittlung der eAU überhaupt erst ermöglichen. Die eAU wird über den Telematikdienst „Kommunikation im Medizinwesen (KIM)” übermittelt. Damit KIM und die Übermittlung auch funktionieren, ist es erforderlich, dass alle Akteure ihre Kontaktadressen in ein zentrales Verzeichnis einpflegen. Aktuell gibt es laut der gematik einen wöchentlichen Zuwachs von bis zu 5.000 KIM-Adressen.

Die Zeichen mit Ausblick auf 2022 stehen somit gut, dass der analoge Massenprozess immer weiter in den Hintergrund rückt und der erste von drei papierbasierten Ausdrucken in der digitalen Landschaft ankommt. Für die Versicherten entfällt hiermit die Übermittlungspflicht und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird datenschutzkonform an die jeweilige Krankenkasse übermittelt. Ab 1. Juli 2022 folgt dann auch der digitale Übermittlungsweg zwischen Versicherten und Arbeitgebern. In diesem Schritt sind die Krankenkassen ab diesem Zeitpunkt zur elektronischen Weiterleitung der Arbeitsunfähigkeitsdaten an die Arbeitgeber verpflichtet. Somit bleibt nur noch der Ausdruck für die Versicherten übrig.

Elektronisches Rezept

Die flächendeckende Einführung des eRezepts zum 1. Januar 2022 rückt immer näher. Seit dem 1. Juli 2021 wird der Prozess der elektronischen Verordnung in der Fokusregion Berlin/Brandenburg mit einer begrenzten Anzahl von Arztpraxen sowie Apotheken getestet. Die Testphase bietet den Rahmen, das eRezept von der Verordnung in der Arztpraxis über die Medikamentenausgabe in der Apotheke bis hin zur Abrechnung bei der Krankenkasse initial zu überprüfen und zu testen. Aufgrund des großen Erkenntnisgewinns wurde diese Phase seitens der gematik auf weitere zwei Monate bis Ende November 2021 verlängert. Es ist davon auszugehen, dass bis Ende dieses Jahres die Anzahl der angepassten Praxisverwaltungssysteme noch deutlich ansteigt. Somit können in der Testphase weiterhin wichtige Erkenntnisse für den eRezept-Prozess gesammelt werden. Aber auch jetzt ist die Bilanz bezüglich der Fokusregion schon positiv. Anhand der gewonnenen Erkenntnisse konnte eine Vielzahl an Anpassungsbedarfen identifiziert und agil umgesetzt werden. Alle Beteiligten arbeiten auf Hochtouren, um die flächendeckende Einführung des eRezeptes so reibungslos wie möglich sicherzustellen.

Für die Versicherten bedeutet dies, dass sie mit der Ausstellung des eRezeptes durch den Arzt oder Zahnarzt künftig einen Rezeptcode erhalten, den sie zum Einlösen in der Apotheke benötigen. Versicherte ohne Smartphone zeigen hierfür einfach ihren Ausdruck in der Apotheke vor. Versicherte, die bereits über die eRezept-App der gematik verfügen, können den Rezeptcode entweder per App in der Apotheke vorzeigen oder gänzlich digital einlösen über die Auswahl der (Online-)Apotheke und die Art der Lieferung (Abholung, Botendienst oder Versand).

Telematikinfrastruktur

Was die Anbindung der Leistungserbringerinstitutionen an die TI betrifft, so kommen nach den bereits angebundenen Ärzten, Psychotherapeuten und Zahnärzten zunehmend Apotheken und Krankenhäuser hinzu. Davon verfügen auch immer mehr über die Ausbaustufe 4 des Konnektors, der aus technischer Sicht den Zugriff auf die TI-Anwendung ePA ermöglicht. Weitere Leistungserbringersektoren, die ab 2022 folgen werden, sind der Öffentliche Gesundheitsdienst, die Hebammen und Entbindungspfleger, die Physiotherapeuten, die Pflegeeinrichtungen sowie die Rehabilitations‑ und Vorsorgeeinrichtungen. Die für deren Ausstattung notwendigen Finanzierungsvereinbarungen sind zum Großteil bereits abgeschlossen.

Mit Blick auf die TI-Anwendungen, insbesondere auch ePA, erweitert sich der potenzielle Nutzerkreis damit deutlich. Eine wichtige Rolle spielt in diesem Zusammenhang auch das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR), welches die Ausgabe der elektronischen Identifikationskarten (kurz: SMC-B) für die nicht verkammerten Berufe übernimmt. Dieses hat im dritten Quartal 2021 seine Arbeit aufgenommen und wird ab 2022 für die entsprechenden Berufsgruppen regelhaft die Kartenausgabe übernehmen.

Vorteile für die Versicherten

Elektronische Patientenakte (ePA)

  • Gesundheitsdaten in der eigenen Hand und immer verfügbar
  • Langfristiger Aufbau eines Gesamtüberblicks der eigenen Gesundheitsdaten
  • Mehrwert in der Versorgung durch vereinfachte Abläufe im Behandlungsalltag mit besserer Ausrichtung von Diagnosen und Therapien (Vermeidung von Doppeluntersuchungen)

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

  • Entfall der Übermittlungspflicht
  • Kostenersparnis
  • Datenschutzkonforme Übermittlung

Elektronisches Rezept (eRezept)

  • Flexibilität bei der Einlösung
  • Besserer Überblick der Verordnungen
  • Möglichkeit, den Warenstatus bei Apotheke im Vorfeld anzufragen

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