Ambulante Versorgung

Neue Medikamente – stärkster Kostentreiber bei Arzneiausgaben

17 Milliarden Euro – so groß ist die geschätzte Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für das Jahr 2023. Ergänzend zu den Entwicklungen im Krankenhausbereich tragen auch die gestiegenen Kosten im Bereich der ambulanten Versorgung wesentlich zu dem immer größer werdenden Finanzierungsdefizit bei. Neben den ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen stehen hier insbesondere der Heilmittelbereich und der Arzneimittelbereich im Fokus.

Verlaufskurve, Stift und Taschrenrechner

Das riesige Finanzloch, vor dem die Krankenkassen nun stehen, zeichnete sich schon vor der Pandemie ab. Seit Jahren sorgen gesetzgeberische Maßnahmen, Preisanpassungen und Leistungsausweitungen dafür, dass sich die Kassen mit stetig steigenden Mehrausgaben konfrontiert sehen. In den letzten Jahren lagen die Pro-Kopf-Ausgaben der Krankenkassen für Arzneimittel um jeweils fünf Prozent über den Vorjahreswerten, was in den Jahren 2019, 2020 und 2021 jährlich über zwei Milliarden Euro zusätzlicher Belastung entspricht. Diese Kostensteigerung steht direkt mit hohen Ausgaben speziell für neue Arzneimittel im Zusammenhang. Die Krankenkassen kritisieren seit Jahren, dass deren Preise im Jahr des Markteintritts nicht gedeckelt sind – was in anderen europäischen Ländern gängige Praxis ist. Somit sind sechsstellige Jahrestherapiekosten für neu auf den Markt kommende Produkte in Deutschland keine Seltenheit. Besonders für Orphan Drugs, also Medikamente gegen seltene Krankheiten, sind die Jahrestherapiekosten in den letzten Jahren stark angestiegen und lagen 2020 bei durchschnittlich über 500.000 Euro. Ein weiterer Faktor für steigende Kosten im Arzneimittelbereich ist die Erhöhung des Fixzuschlages als Folge der Änderung in § 3 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV), die mit dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) eingeführt wurde. Die Mehrkosten, die durch die Festzuschläge für pharmazeutische Dienstleistungen seit Dezember 2021 anfallen, liegen für die GKV bei rund 150 Millionen Euro jährlich.

Im Bereich der ärztlichen Versorgung machen steigende Kosten im Bereich psychotherapeutischer Leistungen und reguläre Honorarsteigerungen einen Großteil der Mehrkosten aus – auf insgesamt über 5,7 Milliarden Euro belaufen sich die addierten jährlichen Zusatzkosten seit 2015. Daneben schlägt seit Ende 2019 auch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) mit einer erheblichen Steigerung der Kosten von insgesamt etwa 1,5 Milliarden Euro bis 2021 zu Buche. Dabei sei darauf hingewiesen, dass für die Mehrkosten durch das TSVG vom ehemaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ursprünglich 500 bis 600 Millionen Euro prognostiziert wurden.

In den genannten 1,5 Milliarden Mehrkosten durch das TSVG sind Auswirkungen auf den Bereich der Heilmittel noch nicht berücksichtigt. Hierbei handelt es um zusätzliche Ausgaben für therapeutische Maßnahmen wie Physiotherapie, Ergotherapie sowie Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, die sich seit 2019 im Durchschnitt jährlich auf etwa 800 Millionen Euro belaufen. Das TSVG bildete die Basis mehrerer Preisverhandlungen zwischen Heilmittelverbänden und dem GKV-Spitzenverband, die enorme Auswirkungen auf die Preise der Heilmittelleistungen haben. Nach mehreren Verhandlungsrunden während der letzten Jahre wurde zuletzt im August 2021 eine weitere Erhöhung der Heilmittelpreise beispielsweise im Bereich der Physiotherapie rückwirkend zum 1. April 2021 um 14,09 Prozent beschlossen. Der Preis für Krankengymnastik stieg somit zwischen 2015 und 2021 von 15,82 Euro auf 24,08 Euro. Insgesamt erhöhten sich die Ausgaben im Bereich Heilmittel zwischen 2015 und 2021 um 4,2 Milliarden Euro.

Infografik: Mehrausgaben der ambulanten Versorgung

Auch im zahnärztlichen Bereich wirkt sich das TSVG auf die Kosten aus – hier verursachte beispielsweise die Erhöhung der Festzuschüsse beim Zahnersatz schätzungsweise 700 Millionen Euro Mehrkosten seit Oktober 2020. Daneben gab es aber in den letzten Jahren auch Mehrausgaben aufgrund der Frequenzanpassungen für zahnärztliche und zahntechnische Leistungen nach § 56 Abs. 2 SGB, die sich seit 2019 auf etwa 510 Millionen Euro summieren. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung hatte sich außerdem mit dem GKV-Spitzenverband im April 2021 auf eine pauschale Abgeltung für besondere Aufwände der Vertragszahnärzte während der Pandemie geeinigt, deren Kosten sich auf einmalig etwa 275 Millionen Euro belaufen. Seit 1. Juli 2021 gilt die Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderen Parodontalerkrankungen. Die jährliche Mehrbelastung lag 2021 bei etwa 117 Millionen Euro, für das laufende Jahr werden bis zu 740 Millionen Euro erwartet.

Allein die hier genannten beispielhaften Entwicklungen summieren sich auf über zehn Milliarden Euro Mehrausgaben für den Zeitraum 2015 bis 2021. Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass in den letzten Jahren ein Finanzierungsdefizit von 17 Milliarden Euro entstanden ist. Dank zusätzlicher Steuermittel sind die Ausgaben für 2022 vorerst gesichert – für 2023 droht dennoch eine Finanzierungslücke von 17 Milliarden Euro. Um stark steigende Zusatzbeitragssätze zu vermeiden, müssen dringend Maßnahmen ergriffen werden. Denkbar ist ein kostendeckender Beitragssatz von ALG-II-Empfängern, eine Erhöhung des Bundeszuschusses oder eine Absenkung der Mehrwertsteuer bei Arzneimitteln auf sieben Prozent.

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