Einwurf

Steigende Beiträge können nur das letzte Mittel sein

Die Sicherung der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) lässt keinen Aufschub zu. Im kommenden Jahr fehlen laut Schätzungen aller Experten rund 17 Milliarden Euro. Hier braucht es Lösungen, die idealerweise auch langfristig beziehungsweise nachhaltig wirken.

Mitte März 2022 wurde ein Entwurf eines GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes bekannt, den der Gesundheitsminister jedoch wenige Tage später wegen mangelnder Ressortabstimmung wieder zurückzog. Dabei hat der Arbeitsentwurf die richtigen Stellschrauben in den Fokus genommen und zeigt Maßnahmen auf, die wir als Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) unterstützen.

Dazu gehört die dauerhafte Dynamisierung des Steuerzuschusses für die GKV zur Kompensation versichertenfremder Leistungen, also eine jährliche Anpassung der aktuell vorgesehenen 14,5 Milliarden Euro. Dazu gehört auch die im Gesetzentwurf angedachte Absenkung der Mehrwertsteuer bei Arzneimitteln auf sieben Prozent. Andere europäische Länder, etwa Frankreich oder Spanien, machen es vor. Auch in Deutschland ist dieser Schritt notwendig, da die Kosten im Arzneimittelbereich in den letzten Jahren exorbitant gestiegen sind.

Portraitbild vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner

Keine Aussagen enthält der Gesetzentwurf zu der im Koalitionsvertrag angekündigten Erhöhung der Beitragserstattungen für die Versorgung von ALG-II-Empfängern. Dabei handelt es sich immerhin um eine Deckungslücke von zehn Milliarden Euro.

Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek

Keine Lösung ist, dass die Politik erneut Kassenreserven nutzen will. Diese sind auch nach dem Vermögensabbau kaum noch vorhanden, weil die Krankenkassen bereits in den letzten zwei Jahren Rücklagen in Milliardenhöhe in den Gesundheitsfonds abgeführt haben. Sollte nach Ausschöpfung dieser Maßnahmen ein über Beitragssatzerhöhungen zu finanzierendes Finanzdelta bleiben, so sollte dies nicht über die Anhebung der individuellen Zusatzbeitragssätze erfolgen, sondern über die Anpassung des allgemeinen Beitragssatzes. Dieser liegt seit dem 1. Januar 2015 bei 14,6 Prozent.

Weitere Artikel aus ersatzkasse magazin. (2. Ausgabe 2022)

  1. Illustration: Zeitstrahl in Form eines EKG
    Verbandsjubiläum

    110 Jahre vdek