Einwurf

Stärker ambulant und besser vernetzt

Zurzeit werden verschiedene Modelle diskutiert, wie die Versorgungsstrukturen vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen Wandels und des medizinischen Fortschritts modernisiert und an die geänderten Bedarfe angepasst werden können. Im Vordergrund steht die Frage, wie die flächendeckende Versorgung gerade in strukturschwachen, meist ländlichen Regionen bei zunehmendem Fachkräftemangel aufrechterhalten werden kann. Notwendig ist es, die starre Trennung zwischen dem ambulanten und stationären Bereich aufzubrechen und die Zusammenarbeit und Vernetzung zwischen den verschiedenen Professionen im Gesundheitswesen zu fördern. Auch sollten wir den Grundsatz „ambulant vor stationär“ konsequenter umsetzen.

Portraitbild vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner

Insbesondere können einfache Operationen ambulant erbracht werden, was auch dem Wunsch der Patienten nach einer wohnortnahen Versorgung entspricht. Krankenhäuser sollten sich vielmehr auf die Behandlungen ‚schwerer‘ Fälle und hochkomplexer Eingriffe konzentrieren können.

Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek

Mit dem Modell der Regionalen Gesundheitszentren (RGZ), das wir als Ersatzkassen in die Debatte einbringen, greifen wir diese Anforderungen an eine moderne Versorgung auf. Als besondere Versorgungsform im Kollektivvertrag soll das RGZ ein vernetztes Behandlungsangebot durch mindestens vier Hausärzte sowie grundversorgende Fachärzte, etwa aus den Bereichen Innere Medizin, Orthopädie und Augenheilkunde, unter einem Dach bereitstellen, ergänzt durch die Ausweitung von Videosprechstunden und die Delegation von Leistungen an nichtärztliches Personal. Zudem können im RGZ Heil- und Hilfsmittelanbieter wie Physiotherapeuten oder Apotheken angesiedelt sein und einfachere Operationen ambulant stattfinden, im Bedarfsfall auch mit Übernachtungsmöglichkeit. Durch dieses Modell kann die Basisversorgung auch in ländlichen Regionen aufrechterhalten und Krankenhäuser von leichten Fällen entlastet werden.

Positiv sehen wir in diesem Zusammenhang auch den Auftrag des Gesetzgebers an die Partner der Selbstverwaltung, den Katalog ambulant durchführbarer Operationen (AOP-Katalog), der für die vertragsärztliche Versorgung und Krankenhäuser gültig ist, zu erweitern, eine einheitliche Vergütung einzuführen und damit eine umfassende Ambulantisierung zu erreichen. Wir erwarten, dass bis zum 1.Januar 2023 eine erste umfangreiche Erweiterung des Katalogs umgesetzt werden kann. Das Modell der RGZ und die Erweiterung des AOP-Katalogs ergänzen sich damit in hervorragender Weise. Daher erwarten wir auch, dass der Gesetzgeber möglichst rasch die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Etablierung der RGZ schafft.

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