Statements

Stimmen zur Sozialwahl 2023

Welche Bedeutung und welchen Nutzen die Sozialwahlen für die Versicherten haben, erklären Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen, Peter Weiß, sowie seine Stellvertreterin Doris Barnett.

Illustration: Sozialwahl

„Der Sozialstaat, er gehört uns allen.“

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier

Der Sozialstaat, er gehört uns allen. Und er wird von uns allen gestaltet. Übrigens: Deshalb haben auch unsere Sozialversicherungen ein demokratisches Element. An den Sozialwahlen, die in diesem Jahr wieder statt finden in der Renten-, Kranken- und Unfallversicherung, nehmen hoffentlich viele teil und nehmen ihren Anspruch auf Mitgestaltung wahr. Mein Dank gilt allen Ehrenamtlichen, die diese Wahlen möglich machen!

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in einer Rede zur Eröffnung des Kongresses Armut und Gesundheit am 21. März 2023 in Berlin

„Der erfolgreiche Kampf um einen gerechten Frauenanteil in der Selbstverwaltung.“

Doris Barnett, stellvertretende Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Erstmals gilt für die Wahlen zu den Selbstverwaltungsorganen der gesetzlichen Krankenkassen eine verpflichtende Geschlechterquote von 40 Prozent. Das bedeutet, dass Vorschlagslisten auf der Arbeitgeberseite wie auf der Versichertenseite jeweils mindestens 40 Prozent Frauen und 40 Prozent Männer beinhalten müssen. Hätten Vorschlagslisten diese Bedingung nicht eingehalten, wären sie nicht zu den Sozialwahlen in diesem Jahr zugelassen worden. Ich freue mich sehr, dass die Ersatzkassen diese Hürde doch scheinbar mit Leichtigkeit übersprungen haben. Das hängt sicher damit zusammen, dass der durchschnittliche Frauenanteil in den Verwaltungsräten der Ersatzkassen bei den letzten Sozialwahlen bereits bei fast 38 Prozent lag. Ein gerechter Frauenanteil ist sehr wichtig, weil die Verwaltungsräte auch über eine verbesserte Schwangerenbetreuung, Zuschüsse für Osteopathie-Behandlungen und die anderen Reha-Bedürfnisse von Frauen entscheiden, die über den vorgeschriebenen Kanon hinausgehen. Deshalb ist es so wichtig, dass wir einen gerechten Anteil an Frauen in den Verwaltungsräten haben.

Doris Barnett, stellvertretende Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

„Online-Wahlen sind ein mutiges Pionier-Projekt unter der Führung der Ersatzkassen!“

Peter Weiß, Bundeswahlbeauftragter für die Sozialversicherungswahlen

Ich freue mich sehr, dass sich fünf Ersatzkassen dafür entschieden haben, bei den Sozialwahlen in diesem Jahr die Möglichkeit von Online-Abstimmungen anzubieten! Damit können 22 Millionen Wählerinnen und Wähler entscheiden, ob sie ihre Stimme wie bislang per Brief oder erstmals online abgeben wollen. Damit sind die Sozialwahlen 2023 Modernisierungstreiber in Sachen Wählen in Deutschland. Ich bin den Ersatzkassen sehr dankbar, dass sie etwa 20 Jahre lang dafür gekämpft haben, die Sozialwahlen auch als Online-Wahlen anbieten zu dürfen. Die Große Koalition hat dieses ModellProjekt in der vergangenen Wahlperiode des Deutschen Bundestages beschlossen. Meine Stellvertreterin Doris Barnett und ich haben damals im Bundestag dafür gestimmt. Unter der Führung der Ersatzkassen wurde daraufhin die Durchführung einer Online-Wahl vorbereitet. Dies ist ein enorm mutiges Pionier-Projekt. Gleichzeitig ist dies eine große Chance für die Sozialwahlen und die Beteiligung der Versicherten.

Peter Weiß, Bundeswahlbeauftragter für die Sozialversicherungswahlen

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