Einwurf

Koalitionsvorhaben dürfen nicht zu weiteren Belastungen der Beitragszahlenden führen

Deutschland hat gewählt und seit Mitte März verhandeln Union und SPD über einen Koalitionsvertrag. Nachdem die AG Gesundheit Ende März ein erstes Papier mit Reformvorschlägen vorgelegt hat, beraten nun die Partei- und Fraktionsspitzen über die weitere Ausgestaltung.

vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner

Wir als Krankenkassen befürchten, dass insbesondere die Maßnahmen zur Finanzstabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und sozialen Pflegeversicherung (SPV) wieder gestrichen werden könnten. Sollte dies geschehen, dürfen im Gegenzug auch keinerlei Ausgabenvorhaben realisiert werden, die zu einer Mehrbelastung der Versicherten und Arbeitgeber führen. Ansonsten kommt es erneut zu Beitragssatzerhöhungen.

Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek

Wir fordern deshalb von den zukünftigen Koalitionären dringend Maßnahmen zur Ausgabendisziplin. Dazu gehört die Orientierung der Ausgaben an der Einnahmeentwicklung.

Maßnahmen zur Ausgabendisziplin fehlen aktuell

Die Ausgaben in der GKV steigen seit Jahren ungebremst an. In 2025 werden sie laut GKV-Schätzerkreis einen Rekordwert von 341 Milliarden Euro 2025 erreichen. Die zu erwartenden Einnahmen liegen hingegen bei 295 Milliarden Euro. Der Rest muss über Zusatzbeitragssätze finanziert werden. Dennoch enthält das von der AG Gesundheit und Pflege vorgelegte Papier keinerlei Maßnahmen zur Ausgabendisziplin. Stattdessen planen die Koalitionäre weitere Belastungen, wie die angekündigte Entbudgetierung von Fachärztinnen und Fachärzten, die Weiterentwicklung des AMNOG oder eine höheren Apothekenvergütung, die die Interessen der Leistungserbringenden bedienen, aber die Versorgung nicht verbessern. Das ist wenig zukunftsorientiert.

Versicherungsfremde Leistungen aus Steuern finanzieren

Wichtig und ordnungspolitisch richtig ist zudem, dass die von der AG Gesundheit in Aussicht gestellten Steuergelder für versicherungsfremde Leistungen Einzug in den Koalitionsvertrag finden. Dazu gehören kostendeckende Beiträge von Bürgergeldempfangenden, Kostenübernahme des GKV-Anteils am Krankenhaustransformationsfonds oder die Rückzahlung der Pandemiekosten in der SPV. Es geht um ein Gesamtvolumen von bis zu 17,5 Milliarden Euro pro Jahr für die beiden Versicherungszweige. Die Stabilisierung der Beiträge muss oberstes Ziel sein.

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