Delegierter Rechtsakt

Rat und Parlament ermächtigen die Europäische Kommission (KOM), Durchführungsbestimmungen und ergänzende Rechtsakte zur Umsetzung von Verordnungen und Richtlinien zu erlassen. Eine gesonderte Zustimmung zum delegierten Rechtsakt durch Europäisches Parlament (EP) und Europäischen Rat (ER) ist nicht notwendig.