Ordentliches Verfahren

Wichtigstes Rechtsetzungsverfahren in der Europäischen Union (EU). Von der Europäischen Kommission (KOM) vorgeschlagene Gesetze werden vom Europäischen Parlament (EP) und Rat gemeinsam angenommen oder verworfen. Ohne Einigung kann kein Rechtsakt zustande kommen, bei anhaltender Uneinigkeit wird ein Vermittlungsausschuss eingesetzt. Kann bis zu drei Lesungen umfassen. Trend zum informellen Trilog.