Ratspräsidentschaft

Vorsitz im Rat. Wird von den EU-Mitgliedstaaten im Turnus wahrgenommen und wechselt alle sechs Monate. Neu seit Lissabon-Vertrag: Dreiervorsitz für einen Achtzehnmonatszeitraum formuliert langfristige Ziele und erarbeitet ein gemeinsames, nachhaltigeres Programm. Jedes der drei Länder stellt ein eigenes, detaillierteres Sechsmonatsprogramm auf.