Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (AMVSG)

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (AM-VSG) will die Bundesregierung die Arzneimittelversorgung in Deutschland weiterhin auf hohem Niveau sicherstellen und die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 31.3.2017 zugestimmt.

Umsatzschwelle für neue Medikamente gestrichen

Dem Problem von „Mondpreisen“ im ersten Jahr nach Markteinführung eines Medikaments wollte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ursprünglich mit einer Umsatzschwelle von 250 Millionen Euro begegnen, ab deren Erreichen die freie Preisgestaltung der Industrie im ersten Jahr der Zulassung beendet gewesen wäre. Dies ist im Gesetz ersatzlos weggefallen. Auch wenn die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) diesem Instrument nur wenig Wirkkraft zugeordnet hat, da in den letzten fünf Jahren nur drei Arzneimittel diese Schwelle überschritten haben, ist die ersatzlose Streichung bitter. Die GKV wird somit auch in Zukunft mit Fantasiepreisen zu kämpfen haben und dies mitunter für Arzneimittel, die keinen Zusatznutzen haben.

Das BMG hat außerdem das Preismoratorium für Bestandsarzneimittel bis Ende 2022 verlängert. Auch die Apothekervergütung wird angehoben - mit geschätzten Mehrkosten für die GKV von 100 Millionen Euro jährlich. Zudem sollen Ärzte über ihre Praxisverwaltungssysteme besser über die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung informiert werden.

GKV - Arzneimittel, in Milliarden Euro, 2017 bis 2022
Jahrin Milliarden Euro
201737,70
201838,67
201941,04
202043,29
202146,60
202248,84

Verbot von Zytostatika-Ausschreibungen

Mit dem AMVSG wird des Weiteren den Krankenkassen die Möglichkeit genommen, über Ausschreibungsverträge mit Apotheken Vereinbarungen zur Versorgung ihrer Versicherten mit Zytostatika zu schließen. Das Gesetz stellt klar, dass die bestehenden Alt-Verträge zum Ende des dritten Monats nach Inkrafttreten des AM-VSG enden.

Der vdek meint, dass es erst durch die Ausschreibungen gelungen sei, eine wohnortnahe, wirtschaftliche und qualitätsgestützte Versorgung der Patientinnen und Patienten in der Onkologie aufzubauen. Daneben können die Krankenkassen über die Ausschreibungen GKV-weit Einsparungen von jährlich 600 bis 700 Millionen Euro realisieren. Mit dem Verbot der Ausschreibungen wird die Chance vergeben, in einem wachsenden, aber manipulationsanfälligen Markt Transparenz und Effizienz zu schaffen. Mit dem Hinweis auf die Sicherheit und die Sicherstellung der Versorgung ist auch die Möglichkeit zur Impfstoffausschreibung für die GKV aus dem Gesetz gestrichen worden. Das ist aus Sicht des vdek nicht nachvollziehbar.

Glas mit ausgeschütteten Tabletten, die auf Geldscheinen liegen

Stand: 8.12.2016 Stellungnahme zum AMVSG

Der vdek bezieht Stellung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (GKV-AM-VSG)

Terminplan AM-VSG

Wann? Was?
25.07.2016 Referentenentwurf
12.10.2016
Kabinettsbeschluss
10./11.11.2016 Erste Lesung im Bundestag
09.03.2017 Zweite/dritte Lesung im Bundestag
31.03.2017 Zweiter Durchgang im Bundesrat
Inkrafttreten Am Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt

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