Das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II)

Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) legt die große Koalition den zweiten Teil einer umfassenden Pflegereform vor, die mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz (PSG I) im Jahr 2014 eingeleitet wurde. Kernstück des zweiten Pflegestärkungsgesetzes ist die gesetzlich verbindliche Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum 1.1.2017. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wird die bisherige Benachteiligung von Personen mit kognitiven Einschränkungen beseitigt.

Zur Gleichstellung der kognitiven und psychischen mit den körperlichen Einschränkungen wird das bestehende System der drei Pflegestufen in ein neues System mit fünf Pflegegraden umgewandelt. Für die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit und die Einstufung in die neuen Pflegegrade wird ein "Neues Begutachtungsassessment" (NBA) eingeführt. Bei dem neuen Begutachtungsassessment ist der Grad der Selbständigkeit des Pflegebedürftigen ausschlaggebend – Pflegebedürftigkeit orientiert sich nicht mehr nur verrichtungsbezogen. Bei der Umstellung auf das neue System sollen umfassende Überleitungs- und Bestandsschutzregelungen eine Benachteiligung der bisherigen 2,8 Millionen Pflegebedürftigen verhindern.

Umfangreiche Veränderungen erfährt auch die Pflegeberatung. So sollen Pflegekassen den Pflegebedürftigen zukünftig (feste) Ansprechpartner nennen, die eine neutrale Beratung auf der Grundlage einheitlicher Vorgaben anbieten. Außerdem kann die Pflegeberatung zukünftig auch gegenüber den Angehörigen oder Lebenspartnern (ohne Beisein des Pflegebedürftigen) erfolgen, sofern dies der Pflegebedürftige wünscht.

SPV - Leistungsempfänger:innen, ambulant und stationär, 2005 bis 2022
Jahrambulantstationär Einrichtungen der Behindertenhilfe
20051.309.506642.447
20061.310.473658.919
20071.358.201671.084
20081.437.146682.892
20091.565.451700.509
20101.614.100715.282
20111.640.516720.954
20121.715.952737.295
20131.832.850750.386
20141.951.302761.957
20152.065.997769.866
20162.167.607788.813
20172.522.066779.933
20182.905.325780.064
20193.141.471858.284132.567
20203.478.535703.334140.903
20213.763.305702.059141.126
20224.044.126690.787140.424

Ebenfalls reformiert werden die Regelungen zur Qualitätssicherung. Die bisherige Schiedsstelle Qualitätssicherung wird zu einem Qualitätsausschuss umgewandelt, dem maximal je zehn Vertreter von Leistungserbringern und Kostenträgern angehören. Eine wesentliche Aufgabe des Qualitätsausschusses soll darin bestehen, ein Nachfolgemodell für die Pflegenoten zu erarbeiten. Bis zum 31.12.2017 soll das Modell für den stationären Bereich vorliegen und bis zum 31.12.2018 für den ambulanten Bereich. Bis dahin gelten die bestehenden Pflegenoten fort.

Zur Finanzierung des Vorhabens wird der Beitrag zur Pflegeversicherung ab dem Jahr 2017 um 0,2 Prozentpunkte angehoben. Allerdings werden diese Mehreinnahmen nicht ausreichen, um die Überleitungs- und Bestandsschutzregelungen zu bezahlen. Hierfür wird auf die Rücklagen der Pflegeversicherung zurückgegriffen werden müssen.

Der vdek fordert schon lange die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes. Seine Umsetzung noch in dieser Wahlperiode hat für die Ersatzkassen höchste Priorität. Dabei muss der Gesetzgeber darauf achten, dass er den Übergang von Pflegestufen zu Pflegegraden für Versicherte und Pflegekassen rechtssicher ausgestaltet, unter anderem indem ein klares Verfahren und unbefristete Bestandsschutzregelungen festgelegt werden. Auch darf die Gleichstellung von Pflegebedürftigen nicht zur Schlechterstellung von körperlich Beeinträchtigten führen. Gleichzeitig sollte die Pflegereform nach Ansicht des vdek dazu genutzt werden, die Pflege zu entbürokratisieren. Für viele Versicherte ist heute unklar, welche Leistungen sie beanspruchen können und welche nicht. Hier schafft Entbürokratisierung Klarheit.

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    FAQ Pflegestärkungsgesetz II

    Am 1.1.2017 ist das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) in Kraft getreten, mit dem u.a. ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt wurde. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das PSG II. » Lesen