Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG)

Das Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) ist am 11. Juni 2015 vom Bundestag verabschiedet worden. Inhaltliche Schwerpunkte des Versorgungsstärkungsgesetzes sind unter anderem die Sicherstellung der flächendeckenden ambulanten Versorgung, die Stärkung der Versorgungseffizienz und die Einrichtung eines Innovationsfonds, mit dem seit 2016 neue Versorgungsformen finanziert werden und die Versorgungsforschung gefördert wird. Außerdem regelt das Gesetz zahlreiche weitere Details wie die Ausweitung von Selektivverträgen, die Angleichung von Heilmittelpreisen, Änderungen beim Praxisaufkauf oder die Regelung von Wartezeiten für Facharzt-Termine.

Ärztin im Patientengespräch

Stand: 18.3.2015 Stellungnahme zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG)

Stellungnahme des vdek zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG) vom 25.2.2015.

Mehr zum Versorgungsstärkungsgesetz

  1. vdek zum Versorgungsstärkungsgesetz: Finanzwirkungen des Gesetzes überprüfen

    Pressemitteilung 

    „Das Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) hat gute Ansätze, um die medizinische Versorgung zu verbessern und gibt Impulse für die besonderen Versorgungsbedarfe einer älter werdenden Gesellschaft, wozu u. a. der Ausbau des Entlassmanagements im Krankenhaus gehört. Dennoch sollten die Finanzwirkungen noch einmal kritisch hinterfragt werden“, forderte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) anlässlich der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am 25. März 2015. » Lesen

  2. vdek fordert Nachbesserungen bei der Krankenhausreform und Reform der ärztlichen Versorgung

    Pressemitteilung 

    Nach Auffassung der Ersatzkassen gibt es bei der anstehenden Krankenhausreform und der Reform der ärztlichen Versorgung noch Nachbesserungsbedarf. Die Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), Ulrike Elsner, sagte: „Dass die Koalition Strukturreform in die Wege leitet, ist richtig. Trotzdem enthalten die Reformpakete noch eine Reihe von Ungereimtheiten.“ » Lesen

  3. GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG): Chancen für bessere Versorgung, aber auch finanzielle Risiken

    Pressemitteilung 

    „Dass die Krankenkassen mehr Freiheiten bei der Gestaltung von Verträgen mit dem GKV-VSG bekommen sollen, ist ein sinnvoller Beitrag zur Stärkung des Wettbewerbs und zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“, sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) anlässlich der heutigen Anhörung zum Referentenentwurf beim Bundesgesundheitsministerium. » Lesen

  4. GKV-Versorgungsstärkungsgesetz verbessert die Versorgung

    Pressemitteilung 

    „Der Referentenentwurf zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz enthält gute Ansätze, die Situation der Patienten auf dem Land zu verbessern, dem Überangebot in den Ballungsgebieten entgegenzuwirken und die medizinische Versorgung insgesamt zu optimieren“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek). » Lesen

  5. vdek: Versorgungsprobleme zielgerichteter angehen

    Pressemitteilung 

    Das vor drei Jahren in Kraft getretene Versorgungsstrukturgesetz I hat die Probleme in der vertragsärztlichen Versorgung nicht hinreichend gelöst. Dieses Fazit zog Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), auf einem Presseworkshop in Berlin. „Die ärztliche Versorgung ist deutlich teurer geworden, aber nach wie vor bestehen große Verteilungsprobleme: Zu viele Ärzte in Ballungsräumen, zu wenig Hausärzte in ländlichen Regionen.“ » Lesen