Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Am 14. Juni 2022 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einen Referentenentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes veröffentlicht. Der Entwurf soll das Triage-Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzen. Dieses hatte der Regierung im Dezember 2021 auferlegt, unverzüglich Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen bei der pandemiebedingten Triage zu treffen.

Bereits Anfang Mai dieses Jahres hatte das BMG einen Entwurf vorgelegt. Darin war eine Ex-Post-Triage vorgeschlagen, wonach die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit geringer Überlebenswahrscheinlichkeit gegebenenfalls zugunsten von Patientinnen und Patienten mit einer höheren Überlebenswahrscheinlichkeit abgebrochen werden könnte. Der Entwurf hatte für große Empörung seitens der Behindertenverbände gesorgt und wurde daraufhin vom BMG wieder zurückgezogen.

Der überarbeitete Entwurf sieht nun vor, dass vor Beginn einer Therapie über die Zuteilung von Behandlungskapazitäten entschieden wird. Dazu soll ein Begutachtungs- und Dokumentationsprozess geschaffen werden. Demnach soll eine ärztliche Entscheidung über die Zuteilung einer überlebenswichtigen intensivmedizinischen Behandlung nur aufgrund der „aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit der betroffenen Patientinnen und Patienten getroffen werden.“ Explizit ist ausgeführt, dass Komorbiditäten nur dann berücksichtigt werden dürfen, „soweit sie aufgrund ihrer Schwere oder Kombination die auf die aktuelle Krankheit bezogene kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit erheblich verringern.

Im Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom August 2022 wurde beschlossen, dass bei nicht ausreichenden intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit das maßgebliche Kriterium für die Zuteilungsentscheidung ist. Auch dieser Zweite Gesetzentwurf dient der Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zu Benachteiligungsrisiken insbesondere von Menschen mit Behinderungen in der Triage.

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