Krankenhaustransparenzgesetz

Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz

Am 13. September 2023 hat das Bundeskabinett die Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz beschlossen. Mit dem Gesetz will das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) künftig zur Information und Aufklärung von Patientinnen und Patienten aktuelle Daten über das Leistungsangebot und Qualitätsaspekte des stationären Versorgungsgeschehens in Deutschland veröffentlichen.

Zu diesem Zweck sollen die Krankenhäuser auf Basis der durch die Länder zugeordneten Leistungsgruppen auch in vom Bund definierte Versorgungsstufen (Level) eingeteilt werden. Beide Zuteilungen werden für die einzelnen Standorte transparent dargelegt. Die eigentliche Datenzusammenstellung und Veröffentlichung soll das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) für das BMG übernehmen. Diese Aufgabe soll Priorität vor anderen Aufgaben des IQTiG haben. Die Veröffentlichung des Transparenzverzeichnisses hat keine Auswirkungen auf die Krankenhausplanung der Länder und für die Krankenhausvergütung, wie explizit noch einmal im Entwurf dargelegt ist. Die Veröffentlichung des Verzeichnisses soll erstmals zum 1.4.2024 erfolgen. Der vdek wird zeitnah zu dem Gesetz eine Ersteinschätzung zur Verfügung stellen.

In einem zeitgleich bekanntgewordenen Schreiben an den GKV-Spitzenverband (GKV-SV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. (DKG) und die private Krankenversicherung (PKV) äußert sich Bundesgesundheitsminister Lauterbach zum Stand der Vorbereitungen für dieses neue Transparenzverzeichnis. Daraus geht hervor, dass das BMG jüngst das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) gebeten hat, schnellstmöglich mit den Vorarbeiten zu beginnen. Im Fokus steht dabei die eindeutige Zuordnung der Krankenhausfälle zu den 60 somatischen Leistungsgruppen nach dem Krankenhausplan des Landes Nordrhein-Westfalen 2022 sowie zu den vier ergänzenden Leistungsgruppen (LG Infektiologie, LG Spezielle Traumatologie, LG Spezielle Kinder- und Jugendmedizin und LG Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie) anhand von Vergütungsdaten.