Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19

Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

Am 10.12.2021 hat der Bundestag den von den Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegten Gesetzentwurf zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie verabschiedet. Darin enthalten ist insbesondere eine Impfpflicht für Personen, die in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen tätig sind (etwa in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern). Die Nachweispflicht besteht mit Ablauf des 15.3.2022. Darüber hinaus sollen Krankenhäuser – neben bereits bestehenden Versorgungsaufschlägen – erneut Ausgleichszahlungen erhalten können, wenn diese planbare Aufnahmen, Operationen und Eingriffe verschieben oder aussetzen. Die Kosten hierfür trägt der Bund.

Weitere Regelungen des Gesetzentwurfs:

  • Auch Zahnärzte, Tierärzte sowie Apotheker sind für einen vorübergehenden Zeitraum zur Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 für einen vorübergehenden Zeitraum berechtigt, sofern sie die dafür erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllen.
  • Voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen werden verpflichtet, Angaben zum Anteil der Personen, die gegen das COVID-19 geimpft sind, in anonymisierter Form an die zuständige Behörde zu übermitteln.
  • Die Regelung zur Hygienepauschale von 1,50 Euro je Heilmittelverordnung aufgrund der Corona-Pandemie wird bis zum 25.11.2022 verlängert.
  • Wenn in einem Bundesland das Landesparlament die epidemische Lage feststellt, dürfen Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung beschlossen werden.
  • Die Regelungen für einen erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld werden bis 31.3.2022 verlängert.

Die in einer früheren Formulierungshilfe enthaltene Sonderleistung (Boni) an Pflegekräfte in Intensivbereichen aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Für eine Boni-Regelung will sich die Ampel-Koalition mehr Zeit lassen, insbesondere um sicherzustellen, dass die Boni die richtigen Personen erreichen. Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf am gleichen Tag in einer Sondersitzung ebenfalls zugestimmt.

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